Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Honigzitrone am 10. September 2011, 21:16:41
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Hallo!
Mein Mann und ich haben uns vor kurzem auf eine Wohnung bei einem privaten Vermieter beworben. Ich habe ihn gleich am Anfang über meine Situation informiert. Er war darüber zwar nicht begeistert aber wollte trotzdem unsere Unterlagen prüfen.( 2009 wurde meine Insolvenzverfarhern eröffnet und bin seit einem Jahr in der Wohlverhaltensphase.Ddas ist alles durch eine Schrottimmobilie entstanden).
Die Schufaauskunft die er verlangt hatte, hat das ja auch bestätigt. Zu meinem Erstaunen rief er mich an und erteilte mir eine mündliche Zusage auf vorbehalt, denn er wollte noch die Mietschuldenfreiheitsbestätigung. Die habe ich ihn dann noch zugeschickt(habe keine Mietschulden).
Er sagte mir dann aber ab, weil seine finanziernde Hausbank uns wohl als Mieter nicht akzeptiert.
Ich denke zwar er wollte uns dann doch nicht als Mieter aber trotzdem interssiert mich, ob sowas sein kann?
Er darf doch unsere Unterlagen eigentlich auch nicht an Dritte geben, oder?
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Ich glaube nicht, dass die Bank es interessiert. Solange Miete gezahlt wird, und das haben Sie ja nachgewiesen, sind die froh, wenn überhaupt vermietet wird.
Rechtlich wäre zu prüfen, ob durch die mündliche Zusage nicht bereits ein Mietvertrag geschlossen wurde.
Und nein, ohne Ihr Wissen darf er diese Auskünfte nicht gegenüber Dritten verwenden.
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Er sagte mir dann aber ab, weil seine finanziernde Hausbank uns wohl als Mieter nicht akzeptiert.
Das war mit Sicherheit eine Schutzbehauptung..
Wäre ja noch schöner, wenn die finanzierenden Banken entscheiden dürften, wer als Mieter in Frage kommt und wer nicht..
Ich fürchte allerdings, dass er euch einfach nicht haben wollte.. und keine akzeptable Begründung parat hatte..:heulen:
Es gibt so feige Menschen.. :shock: