"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: wohverhaltensperiode  (Gelesen 2055 mal)

rozyczka

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
wohverhaltensperiode
« am: 11. Februar 2009, 19:52:45 »

Hallo,

bin hier Neu.

Wie ist es?
Ich bin noch verheiratet aber lebe von meinem Man Zurzeit getränt.
Wir wollen dies Jahr Scheidung einreichen.
Bin seit 2004 in Privatisolvenz und gerade in Wohlverhaltenperode.
1.Muß ich sofort meine Lohsteuerklasse ändern?
2.Wie sieht die Pfändung aus?

Ich bedanke mich herzlich für die Antworten. :cheesy:

Rozyczka :cheesy:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: wohverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 11. Februar 2009, 21:40:23 »

M.E. gilt die Lohnsteuerklasse 1 erst ab dem Folgejahr.

Die Pfändung, sofern es eine gibt, wird durch das sinkende Netto verringert.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz