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Autor Thema: Wohverhaltensphase - Umzug in günstigere Wohnung - möglich oder nicht?  (Gelesen 3071 mal)

jette

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Guten Morgen, Ihr Lieben,

ich habe im November 2007 Verbraucherinsolvenz beantragt und bin meines Wissens jetzt in der Wohlverhaltensphase. Ich habe zwei Kinder, 19 und 16 Jahre alt, und wir wohnen in einer 111-qm-Wohnung, die mich eine Stange Geld kostet. Ist ja klar. Nun wird meine Große voraussichtlich im nächsten Jahr Abi machen und für ein Jahr in die Staaten gehen. Ob sie danach wieder ins Hotel Mama zieht, ist mehr als fraglich. Mein Sohn lebt z. Zt. nicht bei mir, wird aber in 2 Jahren zurückkommen. M. a. W., es würde eine etwas kleinere Wohnung auch reichen. Angebote habe ich auch schon gefunden. Ich könnte ca. 250,-- Euro netto pro Monat sparen. Wenn man bedenkt, dass die Insolvenzsache bis November 2013 dauern wird, sieht man schon, dass ein Umzug vernünftig wäre. Ich habe einen gut bezahlten Job, arbeite ganztags und bin sozusagen unkündbar. Könnte mir also vorstellen, dass sich ein Vermieter auf uns einlassen würde. Nur -

wie wuppe ich die mit einem Umzug einher gehenden Kosten? Kaution könnte das Sozialamt vorstrecken. Geht ja nicht in meinen Besitz über und auch nicht in den des Vermieters. Ich weiß, dass sowas gemacht wird, zumindest bei HartzIV-Empfängern. Maklerprovision ist da schon heikler. Ob man sich da auf eine 8- bis 9-monatige Ratenzahlung einigen könnte? Habe wegen einer anderen Wohnung mal meine TH gefragt. Die meinte, ich könnte mir was leihen, wenn ich es zurückzahlen könnte.

Bleiben noch die Kosten für den Umzug selbst. Die könnte ich nun wirklich nicht auftreiben.

Weiß jemand von Euch vielleicht Rat?

Vielen Dank im voraus und
beste Grüße

Jette

P.S.:
Ich lese gerade im Thread "Umzug - einige Fragen", dass die Mietkaution, die man hinterlegt hat, in der WVP den TH nichts mehr angeht. Stimmt das? Ich war immer davon ausgegangen, dass diese bei Kündigung des Mietverhältnisses direkt an den TH abgeführt werden muss. Wenn man die behalten könnte, wäre das ja eine völlig neue Situation.

Bitte, bitte, lesen und antworten. Gott, ist das spannend! Vielen Dank und schöne Grüße
Jutta
« Letzte Änderung: 19. Mai 2009, 11:31:42 von jette »
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dobberstein

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In der WVP ist die Kaution idR. Dir .
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jette

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Hallo,
erstmal vielen Dank für diese Info. Klingt ja schon mal gut.
Gibt es denn hier irgend jemanden, der in ähnlicher Situation schon einmal umgezogen ist? Wie überzeugt man Vermieter/Makler, einen erstmal überhaupt in Erwägung zu ziehen und dann sich auch evtl. auf Ratenzahlung einzulassen? Meine TH fände das in Ordnung.
Nur, wo und wie fange ich an?
Ich wäre wirklich für jede Info dankbar.
Viele Grüße
Jette
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dobberstein

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Ratenzahlung für was ??? Nicht jeder Vermieter will eine Schufa-Auskunft. Ist doch vielmehr eine Persönlichkeitsfrage.
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jette

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Hallo, dobberstein.

Vielen Dank für Deine Antwort. Die meisten Wohnungen werden hier in Hamburg über Makler angeboten. Die verlangen die Schufa-Auskunft schon von vornherein. Außerdem möchten sie gern ihre Provision bei Unterzeichnung des Mietvertrags haben. Und der Vermieter möchte seine Mietkaution haben. Gut, was die betrifft, kann man vielleicht verhandeln, dass man sie nach und nach zahlen kann. Aber was mache ich mit dem Makler? Und dann sind da noch die direkten Umzugskosten.

Die Kaution, die ich selbst beim Vermieter hinterlegt habe, würde sowohl Maklercourtage als auch Mietkaution für die angestrebte Wohnung decken. Aber so eine Kaution wird i.d.R. nicht sofort ausgezahlt. Und dann müsste ich noch den Umzug selbst finanzieren.

Jetzt denkt man vielleicht, das würde sich nicht lohnen, für die paar Jahre. Das sind aber noch ca. 53 Monate. A 415,-- Euro - das lohnt sich auf jeden Fall. Zumal wir von der Hand in den Mund leben und andererseits in einer viel zu großen Wohnung wohnen.

Das Sozialamt habe ich schon gefragt, ob die ein Darlehen geben würden für, sagen wir, 5 Monate. Tun sie aber nicht.

Beste Grüße

Jette
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Insokalle



Die Mietkaution können Sie in drei Monatsraten zahlen, lt. Gesetz § 551 BGB.

Mit dem Makler müßten Sie ggf. über Ratenzahlung verhandeln.

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