Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Vermaster am 22. Juni 2008, 14:58:28

Titel: WPV-Selbständigkeit
Beitrag von: Vermaster am 22. Juni 2008, 14:58:28
Hallo bin jetzt in der Wpv.  Ich bin selbständig und verfüge über unregelmassige Einkommen.Hier geht es ja nicht nach der Pfändungstabelle. Nun ist mir nicht klar was muss ich abführen da die Einkünfte  ja schwanken und ich nicht unbedingt regelmässige Zahlungen leisten kann z.B. XXX im Monat.     Habe nun das Problem das der Inso eine Aufstellung des letzten 1/4 Jahres fordert Rücklagen für Rente Kranken versicherung Steuern.Ich glaube da mal was gelesen zu haben das man in der Selbständigkeit in eine Berufsgruppe eingeschätzt wird und danach der Pfändungsbetrag festgelegt wird.?? kan da jemand helfen ich wäre sehr Dankbar
Titel: Re: WPV-Selbständigkeit
Beitrag von: paps am 22. Juni 2008, 20:30:48
Nach 295(2) InsO haben Sie ihre Gläubiger so zu stellen, als gingen Sie einer abhängigen Beschäftigung nach.
Den genauen Wert zu ermitteln ist dabie nicht so einfach.
Zu berücksichtigen sind:
Was wird als Angestellter/Arbeiter in ihrem Beruf verdient?
Welchen Job könnten Sie anhand ihrer beruflichen Qualifikation ausüben?
Was würde ein angestellter GF in Ihrer Branche verdienen?

Der so zu ermittelnde Betrag wird als Grundlage für die Pfändung genommen; unabhängig von den tatsächlichen Einkünften.

Sie sollten Sich zumindest auf einen Betrag einigen, der zumindest die Gerichts- und TH-Kosten berücksichitgt.

Auch sollten Sie überlegen, sich ev. in eine abhängige Beschäftigung zu begeben.

Wurde schon geprüft, ob ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt werden kann? (ARGE)