Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: nautilusmv6 am 24. Juli 2010, 18:27:10

Titel: WSP Beschluss vom Gericht
Beitrag von: nautilusmv6 am 24. Juli 2010, 18:27:10
Hallo,

Sagt mal bei mir im Beschluß vom Gericht steht ein Satz drin

Anordung der Nachtragsverteilung hinsichtlich der Realisierten Ansprüche  bleibt bis zur Aufhebung des verfahrens vorbehalten.

Soll das jetzt heissen, dass alle Rückzahlungen vom FA ich nicht behalten kann sondern wieder in die Masse fällt???

Lg
Nautilus
Titel: Re: WSP Beschluss vom Gericht
Beitrag von: Fallera am 24. Juli 2010, 21:26:42
Wie ich das lese ist Ihr Verfahren noch nicht aufgehoben sprich sie befinden sich noch nicht in der WVP?

Ich lese den Satz so, dass sich das Gericht das Recht vorbehält bei Aufhebung eine Nachtragsverteilung
anzuordnen um evtl. Gläubigeransprüche noch zu bedienen.
In dem Fall würde auch die Erstattung vom FA in der WVP an den TH fließen.
Im laufenden Verfahren geht die Erstattung sowieso zu Händen des TH!
Titel: Re: WSP Beschluss vom Gericht
Beitrag von: Insokalle am 31. Juli 2010, 11:57:46
Mit dem isolierten Satz allein kann man überhaupt nichts anfangen.
Steht eine Vorschrift dort, ist er näher erläutert oder ergibt sich aus dem Zusamenhang, was gemeint sein soll?
Ohne konkrete Bezeichnung ist die Anordnung mögl. unwirksam.