Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: shadowrunner am 07. Oktober 2014, 17:19:10
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Tach zusammen,
meine Inso wurde am 04.04.13 eröffnet. Seit dem 29.09.14 befinde ich mich endlich in der Wohlverhaltensphase.
Zur Frage; darf bzw muss der TH sich noch bei meinem Weihnachts,Urlaubsgeld und Steuerrückerstattung noch "bedienen"?
Oder ist es damit vorbei.
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Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld fallen unter die Beschränkungen der §§850 ZPO.
Der Zugriff gelingt über die Abtretungserklärung und hat mit dem Verfahrensabschnitt nicht zu tun.
Steuererstattungen stehen in der WVP grundsätzlich wieder dem Schuldner zu.
Für Zeiträume vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§200 InsO) kann das Gericht die "Nachtragsverteilung" anordnen (auch noch, wenn im Aufhebungsbeschluss nicht vorbehalten, str.).
Es würde dann ggf. eine Aufteilung der Erstattungsbeträge stattfinden.
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wieso str.?
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@insokalle
natürlich unstrittig..danke