Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: reinhard am 18. Februar 2009, 12:15:05
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Guten Tag,hier meine Frage-vielleicht weiss jemand was dazu.
Wieoft kann der TH in einer WVP eine Lohnbescheinigung einfordern?
Ich hab nämlich eine Broschüre von der Schuldnerberatung zur PI,darin steht,das der TH alle 3 Monate eine Lohnbescheinigung erhalten sollte.
Ich bin Angestellter,in der WVP und verdiene in etwa immer dasselbe.
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Jedes Monat erhält mein TH den Lohnzettel in Kopie.
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Verlangt er die auch jeden Monat?
Bei mir will er mal an 2 aufeinanderfolgenden Monaten eine haben,dann höre ich wieder bis zu 6 Monate nichts,bis er sich wieder meldet und eine haben möchte....
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Schick doch einfach jeden Monat unaufgefordert hin - was ist da schon dabei ? Und Du hast Ruhe.
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Wenn der AG abführt, erübrigt sich die Kopie.
Mit Mitwirkungspflicht hat das nun wirklich nichts zu tun.
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Danke für die Antwort. Aber in meinem Fall führe ich die pfändbaren Lohnanteile selbst ab. Der TH wollte es so.
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Dann entspricht es eben ihrer Mitwirkungspflicht, die Kopien der Lohnabrechnung vorzulegen damit der TH nachrechnen kann.
EV könnte man sich bei gleichbleibendem Lohn auf vierteljährliche Stichproben einigen.