Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: reinhard am 18. Februar 2009, 12:15:05

Titel: WVP
Beitrag von: reinhard am 18. Februar 2009, 12:15:05
Guten Tag,hier meine Frage-vielleicht weiss jemand was dazu.
Wieoft kann der TH  in einer WVP eine Lohnbescheinigung einfordern?
Ich hab nämlich eine Broschüre von der Schuldnerberatung zur PI,darin steht,das der TH alle 3 Monate eine Lohnbescheinigung erhalten sollte.
Ich bin Angestellter,in der WVP und verdiene in etwa immer dasselbe.
Titel: Re: WVP
Beitrag von: dobberstein am 18. Februar 2009, 12:30:43
Jedes Monat erhält mein TH den Lohnzettel in Kopie.
Titel: Re: WVP
Beitrag von: reinhard am 18. Februar 2009, 14:09:56
Verlangt er die auch jeden Monat?
Bei mir will er mal an 2 aufeinanderfolgenden Monaten eine haben,dann höre ich wieder bis zu 6 Monate nichts,bis er sich wieder meldet und eine haben möchte....
Titel: Re: WVP
Beitrag von: dobberstein am 18. Februar 2009, 14:34:15
Schick doch einfach jeden Monat unaufgefordert hin - was ist da schon dabei ? Und Du hast Ruhe.
Titel: Re: WVP
Beitrag von: paps am 18. Februar 2009, 21:12:43
Wenn der AG abführt, erübrigt sich die Kopie.

Mit Mitwirkungspflicht hat das nun wirklich nichts zu tun.
Titel: Re: WVP
Beitrag von: reinhard am 19. Februar 2009, 07:44:56
Danke für die Antwort. Aber in meinem Fall führe ich die pfändbaren Lohnanteile selbst ab. Der TH wollte es so.
Titel: Re: WVP
Beitrag von: paps am 19. Februar 2009, 18:40:35
Dann entspricht es eben ihrer Mitwirkungspflicht, die Kopien der Lohnabrechnung vorzulegen damit der TH nachrechnen kann.
EV könnte man sich bei gleichbleibendem Lohn auf vierteljährliche Stichproben einigen.