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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: WVP am 06 / 11 abgelaufen, noch keine antwort vom Rechtspfleger??  (Gelesen 2237 mal)

copykill

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Hallo ich hoffe hier kann man mir Helfen,

anfang*
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. xxx, geb. am xx.xx.1975 in
Bernburg, straße, 12345 musterhausen wurde dem Schuldner die Erteilung der
Restschuldbefreiung für die Zeit von 6 Jahren nach Eröffnung (14.06.2005) des
Verfahrens angekündigt. Zum Treuhänder wurde bestellt: RA Heilmann, Cl.-Zetkin-Str.
6, 07545 Gera, auf den die pfändbaren Bezüge nach Maßgabe der Abtretungserklärung
gem. § 287 Abs. 2 InsO vom 22.04.2005 übergehen.
Amtsgericht Gera
*ende

Habe folgendes Problem. Es geht um die RSB

Habe am 21.Juni 2011 post von dem Insolvenzverwalter bekommen. Darin steht unteranderem dass

"Der Rechtspfleger erlässt dann den Beschluss zur Erteilung der Restschuldbefreiung."

Zeit Juni, bekomme ich auch mein volles gehalt. Nur das Gericht hat mir noch keinen Brief geschrieben. Was kann ich machen, rufe da auch schon immer an. Aber ich komme nicht weiter, meine gedult ist fast zu ende.

Weil ich brauche das nun, da ich umziehen muss, und in der Schufe steht noch was drin. Uns so kann ich beweisen das ich fertig bin mit der Insolvenz.

Danke euch allen für eure Antworten.

Achso noch was, falls ich hier in der rubrik falsch bin dann bitte um gnade. ;)
oder ist das hier für mich zutreffend, habe ich grade gefunden.
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-1-jahr-nach-WVP-noch-keine-Restschuldbefreiung-9849.html
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copykill

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Re: WVP am 06 / 11 abgelaufen, noch keine antwort vom Rechtspfleger??
« Antwort #1 am: 11. Mai 2012, 10:52:44 »

Hallo,
heute wurde das hier geschrieben.

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x IN xxx/xx
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Mustermann, geb. am 01.01.1900 in Musterhausen, Musterstr 1, 12345 Musterhausen wurde mit Beschluss vom 10.05.2012 die Vergütung des Verwalters festgesetzt. Der Beschluss kann durch die Berechtigten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gera ein-gesehen werden.
Amtsgericht Gera
**

**
x IN xxx/xx
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d. Mustermann, geb. am 01.01.1900 in Musterhausen, Musterstr. 2, 12345 Musterhausen, vorm. wh. xxxstr Nr. 5, 12345 musterhausen ist nach Ablauf der Wohlverhaltensphase (14.06.2005 bis 13.06.2011) ist über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger können bis zum 01.06.2012 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung unter Glaubhaftmachung der Versagungsgründe (§§ 295, 296, 297
InsO) bei dem Insolvenzgericht schriftlich stellen. Nach Ablauf der gesetzten Frist ergeht die gerichtliche Entscheidung über die Er-teilung der Restschuldbefreiung.
Die Schlussunterlagen liegen zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Gera, 10.05.2012

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So nun habe ich doch einen Nachteil, das hätte schon längst passieren können. Oder?
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Der_Alte

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Re: WVP am 06 / 11 abgelaufen, noch keine antwort vom Rechtspfleger??
« Antwort #2 am: 11. Mai 2012, 18:03:32 »

Wenigsten läuft jetzt das Verfahren der Restschuldbefreiung.
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copykill

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Re: WVP am 06 / 11 abgelaufen, noch keine antwort vom Rechtspfleger??
« Antwort #3 am: 11. Mai 2012, 23:46:55 »

wie, bin doch dann fertig in ein paar wochen? Normal hätte das doch schon längst passieren müssen.

VG Andre
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Der_Alte

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Re: WVP am 06 / 11 abgelaufen, noch keine antwort vom Rechtspfleger??
« Antwort #4 am: 12. Mai 2012, 09:42:37 »

Die Verzögerung kann man nicht rückgängig machen. Es ist ärgerlich, aber auch nicht zu ändern.
Sehen Sie es positiv, in Kürze erhalten Sie die Restschuldbefreiung und sind mit der Sache durch.
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