Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sinagirl am 28. Januar 2016, 16:29:38

Titel: WVP Änderung meiner Vollzeittätigkeit von auf Teilzeit
Beitrag von: sinagirl am 28. Januar 2016, 16:29:38
Hallo liebes Forum,

befinde mich in der WVP und bislang hatte ich nie Probleme. Nun bin ich schon seit Monaten Krank und ab 1.2.16 nehme ich an einer Ambulanten Reha teil.

Auf anraten des Rehazentrums wurde mir geraten eine Verkürzung der Arbeitszeit vorzunehmen.(Bandscheibenvorfall)

Habe natürlich mit meinen Arbeitgeber gesprochen und er ist bereit meine Arbeitszeit zu verkürzen.

Nun habe ich zum 1.3.16 meinen Änderungsvertrag von 40 auf 30 Stunden die Woche erhalten.

Das Ärztliche Atest vom Arzt liegt mir noch nicht vor, bekomme ich am 5.2.16

Meine Sorge besteht wenn ich den Änderungsvertrag jetzt schon unterschreibe, ob ein Versagungsgrund  der  RSB vorliegt??

Welche ärztlichen Ateste werden denn anerkannt ohne Probleme mit dem Treuhändler zu bekommen???

Ich arbeite als Raumpflegerin .

Vielen Dank



















 

 
Titel: Re: WVP Änderung meiner Vollzeittätigkeit von auf Teilzeit
Beitrag von: KarlPaul am 29. Januar 2016, 07:20:41
Auf das Attest würde ich schon warten bevor ich den Vertrag ändere.

Ob dieses Attest dann dem Treuhänder gefallen wird ist schwer zu sagen.
 
Wie hoch ist jetzt Dein pfändbarer Teil des Einkommens und wie viel wird es nach der Reduzierung sein?  
Titel: Re: WVP Änderung meiner Vollzeittätigkeit von auf Teilzeit
Beitrag von: Wandervogel am 29. Januar 2016, 14:40:17
Wichtig ist, dass es ein fachärztliches Attest ist. Die Schriebe von Hausärzten gelten nicht allzu viel.

Wurde die Empfehlung des Reha-Zentrums mündlich oder schriftlich gegeben? Würde das Reha-Zentrum, falls es nur eine mündliche Empfehlung war, diese noch einmal schriftlich aushändigen? Zwei Atteste wiegen mehr als eines.

Mit einem fachärztlichen Attest und dem nachweisbaren Krankheitsverlauf als Nachweis kann einem die Befindlichkeit des Treuhänders m.E. ziemlich egal sein. Was soll ein TH denn dagegen vorbringen, oder ein Gläubiger? Wenn eine körperliche Schädigung vorliegt, der man Rechnung tragen muss, dann ist das eben so.

Titel: Re: WVP Änderung meiner Vollzeittätigkeit von auf Teilzeit
Beitrag von: sinagirl am 29. Januar 2016, 16:21:17
Hallo. Bevor ich Krank wurde lag mein Pfändungsabzug bei 172,28 Euro monatlich. Jetzt im Krankengeldbezug sind es 28,02 Euro monatlich.

Nach einer Sreening Untersuchung durch Ärzte wurde mir angeraten meine Arbeitszeit zu verkürzen oder eventuell eine neue leichte Tätigkeit zu suchen.

Das Rehazentrum hat mir Angeboten diese Bescheinigung zu Erstellen mit der Bitte das ich mit meinem Arbeitgeber darüber spreche zwecks
Teilzeitarbeit.

Ich werde dann die Änderung erstmal nicht unterschreiben solange das Attest noch nicht da ist.

Vielen Dank an alle

Ich melde mich sofern das Attest da ist und schreibe  ein paar genaue Sachen dazu hier ins Forum
Titel: Re: WVP Änderung meiner Vollzeittätigkeit von auf Teilzeit
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 29. Januar 2016, 16:45:33
Mit Attest kein Problem

Ich hab während der Inso sogar nen Aufhebungsvertrag unterschrieben.

Ein Attest, dass ich aus gesundheitlichen Gründen die Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, hat gereicht.

War aber auch vom Facharzt.