Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Bolli am 14. Dezember 2008, 13:14:44

Titel: WVP Erteilt, IV zum TH benannt. Was nun?
Beitrag von: Bolli am 14. Dezember 2008, 13:14:44
Hallo,

ich habe post bekommen. Die Schlussverteilung ist erfolgt.  Die WVP läuft wohl jetzt oder?

Was ändert sich jetzt für mich?

Übrigens mein IV/TH hat wieder meinen AG angeschrieben und erwartet ein Berechnung mit nur einer Person. Einen Beschluss auf Aberkennung meiner Frau gibt es aber nicht und meinem AG flattern die Nerven.

Was soll ich nur tun, dass mein AG es richtig berechnet?

MfG

Bolli
Titel: Re: WVP Erteilt, IV zum TH benannt. Was nun?
Beitrag von: lucca_m am 15. Dezember 2008, 12:54:20
Eigentlich tun Sie da nichts, da Ihr AG verpflichtet ist, korrekt abzurechnen. Also muss er sich informieren. Gibt es keinen Gerichtsbeschlus, so ist Ihre Frau weiterhin anzurechnen. Falls Ihr AG das nicht weiß, muss er jemanden fragen, der es weiß!

Herzlichen Glückwunsch! Sie dürfen wieder Vermögen ansammeln, also Sparen, Aktien, Häuser, Autos und Boote....
Titel: Re: WVP Erteilt, IV zum TH benannt. Was nun?
Beitrag von: Bolli am 15. Dezember 2008, 15:08:52
Danke für die Antwort,

da kann ich ja endlich wieder Gas geben  :lollol:

MfG

Bolli