"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: WVP- festen Job und will mich selbständig machen im Nebenerwerb  (Gelesen 2549 mal)

Daywalker2013

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3

Hallo,
ich bin neu hier, lese auch schon seit einiger Zeit "still" mit, bin mir aber für meinen "Fall" nicht ganz schlüssig, wie ich vorgehen kann!

Ich bin in der WVP -Ende des fünften Jahres, getrennt lebend, alleinerziehend, Kind 18 (Oberstufenschüler 12. Klasse /ein Jahr fehlt noch), Kind 15 (Schüler 9. Klasse), Kind 11 Jahre (Schüler). Ich bin Reinigungskraft, in meinem Beruf wäre Vollzeit ein Nettogehalt von durchschnittlich 1171 Euro möglich - da komm ich ungefähr hin, da ich Nachts arbeite und von meinem Arbeitgeber leider keinen 8 Stunden Vertrag bekomme.

Ich möchte nun gerne mein Hobby im Nebenerwerb selbständig ausführen. Ich habe noch keine Kunden, Gewinn sieht die nächsten Monate eher dürftig aus, vielleicht schaff ich es in den nächsten Wochen monatlich 100 Euro Umsatz zu generieren (realistisch gesehen). Im Großen und Ganzen geht es mir auch vorrangig nicht um große Einnahmen und Gewinne, der naheliegendste Vorteil wäre in erster Linie für mich, durch den Gewerbeschein günstiger an das benötigte Material zu kommen. So weit so gut!

Meinem Treuhänder muss ich benachrichtigen, das ist mir klar!

Nun mein Anliegen:
Reicht es meinem Treuhänder dies schriftlich mitzuteilen oder muß ich ihm eine Kopie des Gewerbescheines zusenden?
Kann er mir die Selbständigkeit verbieten, weil für mich die Gewinnerzielungsabsicht nicht unbedingt an erster Stelle steht?
Stelle ich mich durch die selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb in Bezug auf meine baldige Restschuldbefreiung schlechter? bzw. könnte man mir daraus einen Strick drehen?
Würde es reichen, wenn ich dem Treuhänder jedes Quartal eine Einnahmen-Überschussrechnung zusende?

Langer Text, viele Fragen, aber hoffentlich Antwort auf meine Fragen.

Schöne Grüße aus Berlin
Daywalker2013
« Letzte Änderung: 27. Februar 2013, 19:14:15 von Daywalker2013 »
Gespeichert
 

seller

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: WVP- festen Job und will mich selbständig machen im Nebenerwerb
« Antwort #1 am: 27. Februar 2013, 23:11:07 »

Im Grunde genommen kann der TH dir eine selbständigkeit nicht untersagen. Wenn du ihm allerdings nahelegst, du möchtest damit kein Geld verdienen, wird er dir dieses wohl sehr unwahrscheinlich glauben.



Bei selbständigen zählt eine andere Pfändungsfreigrenze. Es wird das berechnet, was du in diesem Beruf realistisch verdienen würdest.Danach wird der pfändbare Teil berechnet. Es spiet keine Rolle, ob du mehr oder weniger verdienst. Im letzteren Fall kann das für dich auch schlechter stehen als deine jetzige Situation.
Also verdienst du nichts, zahlst du trotzdem...und wenn man einige Monate nichts verdient, kann es dich in erneute Schulden treiben..

Gespeichert
 

Daywalker2013

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: WVP- festen Job und will mich selbständig machen im Nebenerwerb
« Antwort #2 am: 27. Februar 2013, 23:34:48 »

Das kann ich aber jetzt nicht ganz nachvollziehen.
Ich habe nicht vor meinen gesicherten Hauptjob aufzugeben! Da ich als ungelernt gelte und in eben diesem meinen Job durchschnittsmäßig nur den oben genannten Betrag verdiene, kann ich nicht nachvollziehen, dass ich durch eine selbständige Tätigkeit- in der im angestellten Verhältnis- weitaus weniger als eine Reinigungskraft verdient wird- nun plötzlich mehr zahlen müßte und meine Unterhaltsberechtigten anscheinend dann auch keine Rolle mehr spielen, auch meine hauptberufliche Tätigkeit nicht!
also irgendwie versteh ich da jetzt die Welt nicht mehr.
Gespeichert
 

seller

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: WVP- festen Job und will mich selbständig machen im Nebenerwerb
« Antwort #3 am: 28. Februar 2013, 06:35:46 »

Das kann ich aber jetzt nicht ganz nachvollziehen.
Ich habe nicht vor meinen gesicherten Hauptjob aufzugeben! Da ich als ungelernt gelte und in eben diesem meinen Job durchschnittsmäßig nur den oben genannten Betrag verdiene, kann ich nicht nachvollziehen, dass ich durch eine selbständige Tätigkeit- in der im angestellten Verhältnis- weitaus weniger als eine Reinigungskraft verdient wird- nun plötzlich mehr zahlen müßte und meine Unterhaltsberechtigten anscheinend dann auch keine Rolle mehr spielen, auch meine hauptberufliche Tätigkeit nicht!
also irgendwie versteh ich da jetzt die Welt nicht mehr.
Das du dein festen Job behalten möchtest, ging nicht aus deinem Bericht hervor. Bei jeder Pfändung wird sehr wohl die Pfändungsfreigrenze eingehalten, auch deine Unterhaltsberechtigten werden berücksichtigt.

Es ging nur um den Lohn den man "wie" verdient. Es werden Unterschiede gemacht, ob man Angestellt oder selbständig ist...

Du solltest dein Anliegen mit dem TH besprechen und dir dieses schriftlich bestätigen lassen, falls er einem Gewerbebetrieb zustimmt.
Gespeichert
 

seller

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: WVP- festen Job und will mich selbständig machen im Nebenerwerb
« Antwort #4 am: 28. Februar 2013, 06:50:00 »



Ich möchte nun gerne mein Hobby im Nebenerwerb selbständig ausführen.


Sobald du mit deinem "Hobby" auch nur einen einzigen Cent verdienst, ist das schon kein Hobby mehr.

Wer soll das glauben?? Hobby mit Gewerbeschein und keine Einnahmen?????
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: WVP- festen Job und will mich selbständig machen im Nebenerwerb
« Antwort #5 am: 28. Februar 2013, 11:40:06 »

"Du solltest dein Anliegen mit dem TH besprechen und dir dieses schriftlich bestätigen lassen, falls er einem Gewerbebetrieb zustimmt""

W o z u ?
Der TH hat in der WVP weder eine selbständige Erwerbstätigkeit zu genehmigen noch kann er diese verweigern. Die Entscheidung trifft alleine der Schuldner. Die Abführungspflicht ergibt sich aus § 295 Abs. 2 InsO. Die Obliegenheiten sind im Fall einer bereits bestehenden  und "angemessen" abhängigen Beschäftigung erfüllt. Die selbständige Erwerbstätigkeit muss also keine Gewinn abwerfen.

Die Frage ist allerdings, lohnt sich eine Selbständigkeit bei 100 Euro Gewinn. Klare Antwort: Nein!

Das fiskale und verwaltungsrechtliche Schwert der Vernichtung von kleinen Existenzen hat in unserem Land hat mittlerweile ein Ausmaß angenommen, dass man keinem mehr tatsächlich raten kann, ein Gewerbe anzumelden, ohne entsprechende Liquidität zu haben oder zu schaffen.

Bspw. könnte das Finanzamt irgendwann – gerne auch rückwirkend - eine solche Existenz als Lieberhaberei einstufen, bspw, könnte die GKV, sobald Sie einen Fehler machen, Sie rückwirkend, auch über Jahre hinweg, als Selbständigen zu Kasse bitten. Die mit der Gründung nicht bedachten Fallstricke lauern überall  und dieses Risiko lohnt sich bei 100 Euro Profit absolut nicht. 

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Daywalker2013

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: WVP- festen Job und will mich selbständig machen im Nebenerwerb
« Antwort #6 am: 28. Februar 2013, 15:35:48 »

Hallo

@Feuerwald

Vielen Dank für die kompetente Antwort, das hilft mir schon mal sehr gut weiter!

Was die selbeständige Tätigkeit im Nebenerwerb anbetrifft, möchte ich mir da gerne ein zweites Standbein für die Zukunft aufbauen. Da ich noch garkeine Kunden habe,  muss ich von Kleinem anfangen, dafür heißt es ja auch Existenzaufbau (nach dem Steuerrecht kann ein Existenzaufbau zwischen drei bis fünf Jahre dauern, bis es vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft wird). Bin halt der Meinung auch Kleinvieh macht Mist ! Es ist so, dass ich bis Ca. zwei Jahre VOR meiner Inso in diesem Gewerbezweig NEBEN einem Haupberuf schon als Kleinunternehmer tätig war, das aber aufgegeben habe, weil ich in ein anderes Bundesland zog. Ich brauche da also nichts investieren, da die Ausstattung welche ich benötige noch da ist, da es sich da auch um mein Hobby handelt, hab ich Material und alles vorhanden um zu starten. Habe damals in diese Ausbildung sehr viel Geld investiert, darum möchte ich das auch gerne ausüben und versuchen mir da ein zweites Standbein aufzubauen!  Ich habe in meinem ersten Beitrag auch nur mitteilen wollen, dass 100 Euro Gewinn monatlich (NICHT Umsatz) für MICH VORERST ein realistisches Ergebnis wären! Das ich davon nicht leben kann, ist mir durchaus klar, darum werde ich auch IMMER meinen Hauptjob behalten, als Lebensgrundlage und Sicherheit! Ich habe nicht vor da blauäugig in meinen Ruin zu laufen, auch ich bin durch meine Inso geläutert!

Vielen Dank nochmal für die hilfreiche Antwort!

LG aus Berlin
Daywalker2013
« Letzte Änderung: 28. Februar 2013, 16:14:09 von Daywalker2013 »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz