Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Taram am 18. November 2011, 09:37:56

Titel: WVP - Kind hat Nebenverdienst
Beitrag von: Taram am 18. November 2011, 09:37:56
Hallo,

darf meine 13 jährige Tochter 50 - 70 Euro im Monat durch Austragen von Zeitungen verdienen, braucht sie dafür ein eigenes Konto? Ich selber habe ein P-Konto.

Danke und Gruß Taram
Titel: Re: WVP - Kind hat Nebenverdienst
Beitrag von: Der_Alte am 18. November 2011, 11:01:26
Ja, ab 13 Jahre ist Zeitungsaustragen erlaubt.
Sie sollte dafür ein eigenes Konto haben, denn es ist das Geld des Kindes. Für so etwas gibt es sogenannte kostenfreie Taschengeldkonten bei den Banken. Dann lernen die Kids auch wie man sich Geld auf der Bank einteilt. Taschengeld auch dahin überweisen.
Titel: Re: WVP - Kind hat Nebenverdienst
Beitrag von: Taram am 18. November 2011, 11:23:47
Und wird nun der Lohn des Kindes mir zugerechnet? Zwecks Pfändungsgrenze?

Gruß Taram
Titel: Re: WVP - Kind hat Nebenverdienst
Beitrag von: Der_Alte am 18. November 2011, 11:37:45
Nein, das Einkommen des Kindes ist sein eigenes Einkommen und wird bei Ihnen nicht angerechnet. Es ist auch so niedrig, dass kein Antrag auf Nichtberücksichtigung bei der Pfändung Erfolg hätte.
Titel: Re: WVP - Kind hat Nebenverdienst
Beitrag von: Taram am 18. November 2011, 11:57:19
Super, Danke vielen Dank und Gruß Taram