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Autor Thema: WVP - Kontopfändung Finanzamt HILFE :-(  (Gelesen 3263 mal)

Stadtfuchs

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WVP - Kontopfändung Finanzamt HILFE :-(
« am: 11. Februar 2012, 12:11:32 »

hallo an das Forum hier,
ich habe eine kurze Frage - wieder mal.

Mein Mann befindet sich das 3. Jahr in der Geschäftl. Insolvenz - seit Mitte letzten Jahres in der WVP.. Vorher war er selbständig in der Gastronomie. Bei Abgabe der Insolvenz waren natürlich auch Steuerschulden vom FA dabei.

Letztes Jahr hatten wir dann ein paar Monate ein Auto, dieses hatten wir dann aber wieder verkauft. Dann war es so, das die KFZ - Steuer natürlich für ein Jahr bezahlt worden ist... wir hatten das Auto aber nur ein paar Monate , sprich von der KFZ Steuer war ein Guthaben vorhanden. Das FA hat uns dieses Guthaben aber nicht ausbezahlt sondern mit den alten Forderungen ( Umsatzsteuer etc. ) verrechnet.

Ist dies gesetzlich und rechtlich in Ordnung wenn die Forderungen, die VOR der Insolvenz entstanden sind, einfach verrechnen ???

So, das nächste ist, heute morgen lag ein Brief von der SPK im Briefkasten... Pfändung etc. vom Konto vom Finanzamt.... tja... und wir stehen jetzt vor einem Rätsel, da wir überhaupt nicht wissen was das sein soll. Wir haben KEIN Schreiben oder ähnliches erhalten.... und wir wissen auch überhaupt nicht welche Forderung das sein soll.... Wir sind beide im Angestelltenverhältnis, haben kein Auto etc...

Nur habe ich jetzt die Befürchtung, das das FA das Konto wegen der Altforderungen gepfändet hat, was ich aber auch nicht verstehen würde, da dies ja lauter Altlasten waren, die vor der Insolvenz entstanden sind. Das kann doch nicht sein, wenns denn so ist, das die  dann hergehen können, einfach das Konto pfänden und versuchen, die Forderungen zu bekommen ??

Da heute ja Samstag ist können wir so und so nichts unternehmen, nur, wenn man eh schon pleite ist und dann sowas auch noch ?? Den Griechen wirds nachgeworfen..

Wenn jemand von Euch was weiss bitte dazuposten.

Wir werden am Montag Früh die SPK anrufen damit wir mal wissen was überhaupt los ist, und auch den Treuhänder und das FA... oder wäre es besser wenn der Treuhänder das FA anruft ?? Was meint Ihr ??

Herzlichen Dank für Eure Hilfe im Vorraus.

LG
Stadtfuchs
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Der_Alte

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Re: WVP - Kontopfändung Finanzamt HILFE :-(
« Antwort #1 am: 11. Februar 2012, 12:23:28 »

Hallo Stadtfuchs,

bei allem Verständnis, aber die Griechen können nichts dafür. Und nachgeworfen bekommen die das Geld auch nicht!

Zu Ihrer Frage:
Ja, das Finanzamt darf in der Wohlverhaltensphase Steuerguthaben gegen vorhandene Steuerschuld aufrechnen.
Was es allerdings nicht darf ist eine Kontopfändung veranlassen. Da das Finanzamt Insolvenzgläubiger ist sind ihm sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen nach § 294 InsO verboten.

Teilen Sie dem Finanzamt am Montag unter Hinweis auf die Gesetzeslage mit, dass es die Pfändung aufheben muss. Sollte nicht umgehend das Finanzamt die Pfändung zurücknehmen stellen Sie noch am Montag einen Antrag bei Gericht, dass die Pfändung aufgehoben wirde. Sie können auch zeitgleich Ihren Treuhänder informieren.
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Feuerwald

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Re: WVP - Kontopfändung Finanzamt HILFE :-(
« Antwort #2 am: 11. Februar 2012, 12:34:13 »

Sie müssen herausfinden welche Forderung hier zu Grunde liegt. Dazu erhalten Sie i.d.R. eine Abschrift der Pfändungs-/Einziehungsverfügung etwas später als die Bank.

Wenn es sich tatsächlich um Insolvenzforderung handelt, ist die Pfändung nicht statthaft. Falls nicht, müssten Sie ggf. Pfändungsschutzmaßnahmen überlegen (bspw. P-Konto).

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