"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: WVP kurz vor dem Abschlusstermin  (Gelesen 1714 mal)

sonnenschein55

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
WVP kurz vor dem Abschlusstermin
« am: 22. Juni 2011, 11:07:52 »

Hallo
ich habe in einer Woche meine letzte Anhörung und Abschlussterin der WHP. Ich bin seit 2009 selbsständig, da ich sonst keinen Job bekommen hätte. Das Arbeitsamt hat mir geraten mich selbsständig zu machen, was ich auch tat. Ich verdiene ca 1200 euro netto. Meine Einkommenssteuer für 2010 habe ich noch nicht gemacht. Wie viel muss ich denn abführen als Selbstständiger? Das ist mir unklar und mein InsoVerw. gibt mir hier keine Auskunft. Kann mir jemand helfen? Wann wird der die WHP als gescheitert erklärt? Ein Gläubiger hat sich bisher nicht angemeldet. Und meinem InoVerw. habe ich jedes Jahr seine Kosten bezahlt. Das Gericht wird nun prüfen ob Obliegenheitsverletzungen vorliegen. Wie gehe ich hier am Besten vor? Wenn ich nicht genug abführe für 2010 wird dann die WHV nicht annerkannt? Danke für Eure Hilfe.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: WVP kurz vor dem Abschlusstermin
« Antwort #1 am: 22. Juni 2011, 17:13:20 »

So kurz vor Toresschluß eine solch heikle Frage?

Sie müssen innerhalb der nächsten Woche genau soviel abführen (seit 2009) wie bei einem abhängig Beschäftgiten pfändbar gewesen wäre.

Ist dieser Betrag bis zur Entscheidung über die RSB nicht gezahlt, könnte auf Antrag die Versagung der RSB drohen.

Einen Betrag kann man nicht aus den Hut zaubern.
Dieser ist abhängig vom erlernten Beruf, von der jetzigen selbst. Tätigkeit, anderen möglichen Tätigkeitsfeldern und den Unterhaltsberechtigten.
In aller regel vereinbart man solche Sachen mit dem TH/Gericht schriftlich, um nicht am Ende der 6 Jahre mit leeren Taschen dazustehen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz