Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sonnenschein55 am 22. Juni 2011, 11:07:52

Titel: WVP kurz vor dem Abschlusstermin
Beitrag von: sonnenschein55 am 22. Juni 2011, 11:07:52
Hallo
ich habe in einer Woche meine letzte Anhörung und Abschlussterin der WHP. Ich bin seit 2009 selbsständig, da ich sonst keinen Job bekommen hätte. Das Arbeitsamt hat mir geraten mich selbsständig zu machen, was ich auch tat. Ich verdiene ca 1200 euro netto. Meine Einkommenssteuer für 2010 habe ich noch nicht gemacht. Wie viel muss ich denn abführen als Selbstständiger? Das ist mir unklar und mein InsoVerw. gibt mir hier keine Auskunft. Kann mir jemand helfen? Wann wird der die WHP als gescheitert erklärt? Ein Gläubiger hat sich bisher nicht angemeldet. Und meinem InoVerw. habe ich jedes Jahr seine Kosten bezahlt. Das Gericht wird nun prüfen ob Obliegenheitsverletzungen vorliegen. Wie gehe ich hier am Besten vor? Wenn ich nicht genug abführe für 2010 wird dann die WHV nicht annerkannt? Danke für Eure Hilfe.
Titel: Re: WVP kurz vor dem Abschlusstermin
Beitrag von: paps am 22. Juni 2011, 17:13:20
So kurz vor Toresschluß eine solch heikle Frage?

Sie müssen innerhalb der nächsten Woche genau soviel abführen (seit 2009) wie bei einem abhängig Beschäftgiten pfändbar gewesen wäre.

Ist dieser Betrag bis zur Entscheidung über die RSB nicht gezahlt, könnte auf Antrag die Versagung der RSB drohen.

Einen Betrag kann man nicht aus den Hut zaubern.
Dieser ist abhängig vom erlernten Beruf, von der jetzigen selbst. Tätigkeit, anderen möglichen Tätigkeitsfeldern und den Unterhaltsberechtigten.
In aller regel vereinbart man solche Sachen mit dem TH/Gericht schriftlich, um nicht am Ende der 6 Jahre mit leeren Taschen dazustehen.