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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: wvp? oder nicht?  (Gelesen 2423 mal)

shelby

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wvp? oder nicht?
« am: 31. Juli 2009, 00:37:08 »

Hallo alle zusammen,

ich brauche bitte mal Hilfe, weil ich irendwie mit dem Schreiben von heute nicht klar komme, aber von Beginn an:

am 5.9.2008 wurde mein InsoVefahren eröffnet
am 28.7. 2009 war eine Verhandlung

heut hab ich nun ein Schreiben vom zuständigen AG bekommen mit folgendem Inhalt:

BESCHLUSS
im Insolvenzverfahren über das Vermögen d . es folgt mein Name und Adresse

Wird die Restschuldbefreiung für die Schuldnerin angekündigt (§291 InsO):
Die Schuldnerin erlangt Restschuldbefreiung, wenn sie imd er Laufzeit der Abtretungserklärung den Obliegenheiten nach §295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach §297 oder 298 Inso nicht vorliegen

....

Auf den treuhänder gehen die pfändbaren Forderungen der Schuldnerin auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle treteden laufende Bezuege nach Maßgabe der Abtretungserklärung vom 16.07.2008  für dei Dauer der Laufziet über. Die Laufzeit beginnt mit der Eröffnung des Insonvenzverfahrenz und beträgt 6 Jahre.

Sie endet vorauss. am 5.09.2014.




Text Ende

Ich hab daraus jetzt  verstanden das diese Schreiben den Beginn der WVP einläutet
Ist das so richtig?


Ich bekomme EU Rente und arbeite im Rahmen des Erlaubten auf 345 Euro Basis.
Damit sind die Dienstverhälntinsse oder an dere Stelle tretenden Einkünfte gemeint?

Das Ganze endet im September 2014 ? richtig?

Weiter Fragen von mir:

-was passiert mit Genossenschaftsanteilen, die ich schon zu Beginn des Insos gekündigt hatte und die meine Mutter mir damals vorgestreckt hatte?
gehen diese auf das TH Konto? am meinen Mutter?
dummerweise haben wir zwar einen Vereinbarung gemahct( meinen mam und ich) aber diese der Genossenschaft nicht mitgeteilt. wohl aber ging das Geld vom Konto meiner Mutter ab.

- was ist mit einem Erbe bzw einer Aufwandsentschädigung die ich in einiger Zeit für eine Nachlassvollsterckung erhalten werden? Einkommen? abgeben? in voller Höhe?


Ich weiss ne Menge Fragen und viel zum lesen, aber ich seh da so nicht durch und bedanke mich vorab für eure Hilfe in Form einer oder auch mehrere Antworten.


Monika






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paps

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Re: wvp? oder nicht?
« Antwort #1 am: 31. Juli 2009, 21:32:05 »

Sie sind noch nicht ganz in der WVP es handelt sich um die Ankündigung der RSB, fehlt noch der Aufhebungsbeschluß nach §200 InsO, der aber in wenigen Tagen folgen sollte.

Ja,beide Einkommen sind Bezüge, die pfändbar sind. Auf Antrag könnte sogar eine Zusammenrechnung erfolgen.
Aber das war ja sicherlich bei Eröffnung und während des Verfahrens schon so.

Wieso wurden die G-Anteile gekündigt?
Weiss dies ihr TH?

Das Erbe geht noch zur Masse, da der Erbfall während des verfahrens eingetreten ist, wahrscheinlich zu 100%
Wurde der Erbfall dem Th gemeldet?

Aufwandsentschädigung wegen Nachlassverwaltung?
Sollten sogar gewerbliche Einkünfte sein.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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shelby

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Re: wvp? oder nicht?
« Antwort #2 am: 31. Juli 2009, 22:51:33 »

vielen dank für ihre antwort.

die genossenschaftsanteile wurden durch die genossenschaft gekündigt .. die haben mich quasi rausgeworfen beim bekanntwerden des insoverfahrens, ich wohnt nicht mehr in eine der genossenschafteigenen wohnungen, also von daher wurde ich wenigstens nicht wohnungslos.
das ist dem th bekannt. es gab noch ein geringe bk abrechung, die sich die genossenschaft gegen die anteile aufrechnet .. das haben sie ihm auch wohl so mitgeilt, stehen jedenfalls mit der summe 1 euro in der gläubigerliste.
was mach ich denn nun damit? anteile werden in 18 monaten erst ausgezahlt, müsst dann mir was mit meiner mutter einfallen lassen .. die soll ja ihr geld wiederbekommen.

den erbfall gibt es noch nicht .. ist meine sehr kranke schwiegermutter, die aber nicht mehr lange lebenszeit hat .. leider .. sie bat mich ihren nachlass zu vollstrecken und hat im testament die summe von xy  .. also für kosten bei behörden .. beiseitzung usw .. anzeige etc angesetzt, die ich zu verwalten haben und abzuwickeln, es ist also kein geld was ich für mich behalten darf .. von daher vielleicht ein wenig missverständlich formuliert ihrerseits. ist es da besser im falle eines falles das lieber nicht zu machen? oder dem th das so erklären wie es gemeint ist.

ich weiss ja .. ist noch nicht akut .. aber ich mach mir halt sorgen darum .. kann mit diesem ganzen verfahren sowieso schlecht umgehen ...
« Letzte Änderung: 01. August 2009, 02:55:56 von shelby »
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Kde

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Re: wvp? oder nicht?
« Antwort #3 am: 01. August 2009, 19:01:41 »

Hallo Monika,

wenn das Insolvenzverfahren beendet ist (also demnächst, wie paps schrieb) und Sie in der WVP sind, gelten bestimmte Einkommensgrenzen (Pfändungsfreigrenzen -> Düsseldorfer Tabelle), sollten die zurückgezahlten Genossenschaftsanteile diese überschreiten, müssen sie abgeführt werden.
Falls die Mutter früher das Geld hierzu gegeben hat, muß es eindeutig nachgewiesen werden z.B. über Kontoauszüge, Verträge mit Dritten, ... falls es nicht eindeutig ist, wird es wahrscheinlich angefochten werden.

Die Erlöse einer (späteren) Erbschaft fallen zu 50% an die Gläubiger über den TH. Der TH wird, wenn es sich lohnt, wohl alles daran setzen um an das Geld zu kommen...

Gruß
Klaus
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paps

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Re: wvp? oder nicht?
« Antwort #4 am: 01. August 2009, 20:48:42 »

Zum WG-Anteil habe ich eine andere Meinung.
Im bald folgenden Beschluß müßte die Nachtragsverteilung angeordnet sein, da es ja jetzt schon bekannt ist, dass nach Abschluß des geschäftsjahres und Feststellung der Werte die Anteile auszuzahlen sind.

Steht dies nicht im Aufhebungsbeschluß, könnte zwar immer noch die Nachtragsverteilung  beschlossen werden, ist aber unwahrscheinlich.

Zur Erbschaft.
Da es ihre Schwiegermutter ist, erben Sie doch nicht direkt.
Es sei denn es gibt eine entsprechende Testamentsverfügung, die auch durch die anderen Erben nicht angefochten wird.
Insofern müssen Sie also in der WVP nur die Hälfte ihres eigenen Anteils abgeben.

Wenn aus dem positiven Erbe Gelder vorbestimmt sind, für die notwendigen Handlungen und Behördengänge, dann ist es ja nicht ihr persönliches Geld.
Sie sind dann nur der Erbengemeinschft gegenüber verpflichtet, die  Verwendung nachzuweisen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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shelby

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Re: wvp? oder nicht?
« Antwort #5 am: 02. August 2009, 23:53:21 »

vielen dank an alle.

ich werde mal sehen das ich die kontoausüge von meiner mam bekomme, dort ist eindeutig vermerkt dass die genossenschaftsanteile von ihr kommen und es gibt auch aus der zeit einen entsprechenden vertrag. mal sehen ob es reicht.
 
sie haben mir sehr geholfen mit den antworten

monika
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