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Autor Thema: WVP rückt näher  (Gelesen 2077 mal)

Lutz1

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WVP rückt näher
« am: 20. Oktober 2010, 18:22:16 »

Hallo zusammen,
unsere WVP rückt mit großen Schritten immer näher. Unser TH sagte, dass, sobald die Lohnsteuer bei Ihm eingegangen sei, ich auch der Eröffnungsphase raus sei. Meine Frau wäre aus der Eröfnungphase, wenn der Sparvertrag im Dezember dem Anderkonto gutgeschrieben sei.
Bekommen wir hierüber irgendwelche Infos vom TH? Ich habe Ihn schon 2x deshalb angeschrieben, aber der reagiert nicht.
Ferner weiß ich auch nicht, wie dass mit den Gerichtskosten aussieht. Kann ich die Irgendwie/wo bis zum Ende der Insolvenz ansparen. Es ist ja auch ein stattlicher Bertrag. Auch hierüber schweigt sich unser TH aus.
Was hat der Einzug in die WVP für uns an Vor.- bzw Nachteile?

LG Lutz1
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paps

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Re: WVP rückt näher
« Antwort #1 am: 20. Oktober 2010, 19:13:11 »

Grundsätzlich können Sie auch bei Gericht Einsichtnahme in Ihre Akte fordern/nehmen.
Ein Recht auf Auskunft durch den TH haben Sie nicht.

Was, wann, wo und wie in der WVP abgeht, können Sie in diesem Unterforum ausgiebig nachlesen.

Und ja, sie können nach Aufhebung des Verfahrens auch die Beträge ansparen, die bei Stundung der Verfahrenskosten notwendig sind, um noch offenen Gerichtskosten zu zahlen.

Ev. entstehen ja monatl. Pfändungsbeträge, so dass daraus zuerst die TH- und Gerichtskosten gezahlt werden können.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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alice

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Re: WVP rückt näher
« Antwort #2 am: 19. November 2011, 14:08:09 »

Hallo,

ich habe zu diesem Thema eine Frage. Gibt es einen bestimmtes Datum, ab wann aus dem gepfändeten Geld erst die Gerichts- und Treuhänder bezahlt werden, oder war das schon immer so? Meine Inso begann 2007. Also wenn der Arbeitgeber in den 6 Jahren 2000€ an den Treuhänder überwiesen hat, braucht man am Ende nichts mehr zahlen oder einen geringen Restbetrag?

Danke schon mal für die Antwort

LG
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Der_Alte

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Re: WVP rückt näher
« Antwort #3 am: 19. November 2011, 14:13:55 »

In Ihrem Verfahren gilt, dass von dem, was der Treuhänder eingezogen hat, zuerst die Vergütung des Treuhänders und die Verfahrenskosten zu bezahlen sind. Bei 12000 € in sechs Jahren können Sie davon ausgehen, dass am Ende des Verfahrens alle Kosten beglichen sind.
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