Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: hans_im_glueck am 16. Februar 2013, 23:47:14
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich frage hier stellvertretend für meine Mutter.
Meine Mutter ist im Jahre 2007 in die Privat Insolvenz gegangen und befindet sich derzeit in der Wohlverhaltensphase.
Bald erhält sie eine Kapital/Direkt Versicherung, die der Arbeitgeber für sie abgeschlossen hat. Eine Art Altersversorge die aber erst mit dem 60 Lebensjahr ausbezahlt werden kann.
Diese Versicherung konnte damals nicht mit in die Insolvenzmasse einfließen da sie geschützt ist. Alle anderen LV wurden der Insolvenzmasse zugefügt.
Jetzt ist ihre Frage kann sie möglicherweise einen gewissen teil von dieser Versicherung behalten?
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Wie wird ausgezahlt? Rente, Einmalzahlung...?
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Wie wird ausgezahlt? Rente, Einmalzahlung...?
Einmalzahlung.
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Ich finde, dass ist eine gute und interessante Frage. Leider kann ich sie so spontan nicht beantworten. Vielleicht ist sie auch noch gar nicht abschließend geklärt. Die Probleme liegen mE im folgenden:
1. Fällt die Einmalzahlung unter die Abtretungserklärung des § 287 InsO? Bisher habe ich dazu nichts gefunden außer pauschalen widersprüchlichen Aussagen. Eine eigene Meinung entfällt erstmal.
2. Wäre u.U. eine Nachtragsverteilung möglich? Auch dazu habe ich nichts gefunden. Ich tue mich aber irgendwie schwer damit.
3. Wenn 1. oder 2. bejaht wird, gibt es Pfändungsschutzmöglichkeiten? Würde ich sagen, wäre möglich. Zumindest für einen (kleinen) Teil.
Ggf. muss ein Berater das mal genau prüfen und mögl. auch gerichtlich entschieden werden.