Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Heidelberg am 25. Oktober 2009, 15:25:11

Titel: WVP und Heirat,Pfändungsfreigrenze
Beitrag von: Heidelberg am 25. Oktober 2009, 15:25:11
Hallo


Ich habe folgende fragen:

Ich bin seit anfang 09 in der WVP und möchte Heiraten,
Mein Netto liegt nach abzug der Pfändung bei 1031€
meine Zukünftige Ehefrau ist seit 04.09  Selbständig ( Mobilerfriseur) ihre Einkünfte liegen so im Schnitt bei 1200 € Brutto im Monat ,sie ist von der Umst befreit,von ihren Brutto muß sie noch die Sozialabgaben und ihre Privatkrankenkasse zahlen da bleibt  Netto nicht viel übrig da wir noch nicht wissen was sie nun an Einkommensteuern zahlen muß.
Nun meine Frage hierzu: Wieviel darf sie Netto Verdienen damit ich für sie Unterhaltspflichtig bin ( bleibe),sie Hat noch 2 untehaltpflichtige Kinder.  Laut meinem TH sind es nur 500€ Netto was sie verdienen dürfte
Wie hoch sind die existenzsichernde Einkünfte ????? wie werden diese Berechnet 
Und meien 2 Frage

Wer kennt sich mit dem Sozialhilfebedarf aus bzw mit der Berechnung ( zwecks erhöhung der Pfändungsfreigrenze )


Vielen Dank im VOrraus