Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Andre72 am 09. August 2009, 11:44:40
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Hallo Zusammen,
ich habe da einmal eine Frage, auf die ich so bisher nirgendwo eine Antwort gefunden habe.
Nun hat es sich zufällig ergeben, dass ein Bekannter sein Haus verkaufen will und er zieht in Erwägung,
man könnte das ja vielleicht auf Basis einer Leibrente regeln.
Auch wenn ich mich nicht besonders gut auskenne denke ich mal, dass man trotz WVP in diesem Fall
keiner Einschränkung unterliege, oder?
Das nächste Problem wäre natürlich, was ist, wenn man während der WVP nun Eigentümer wird?
Somit ginge das Haus doch bestimmt an die Gläubiger über, oder?
Danke,
Andre
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Der Vermögenserwerb ist in der Wohlverhaltensphase (die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens) durchaus möglich.