Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Zwiebel am 22. Februar 2009, 20:18:41

Titel: WVP und Rückerstattung aus Lohnsteuer
Beitrag von: Zwiebel am 22. Februar 2009, 20:18:41


Hallöchen alle miteinander,

es gibt immer wieder Dinge die ich nicht ganz nachvollziehen kann, weil die Informationen so unterschiedlich sind.

Also, das Insolvenzverfahren wurde am 03.11.2008 aufgehoben. Ich gehe davon aus, das dies der Tag des übergleitens in die WVP war??????

Was genau dies für mich heißt, weiß ich allerdings nicht.
Im November hatte ich einen Termin bei meinem Insolvenzverwalter, der über den Lohnsteuerjahresausgleich (den seine Kanzlei macht) sprach.

Halbheiten wie:  bekomme ich nun, steht mir eigentlich nicht zu und ich muss ihm die Kohle überweisen, was er nicht weiß macht ihn nicht heiß, wenn ich ihn nicht ärgere, ärgert er mich auch nicht?????????????

Wenn er den Jahresausgleich macht, wird er doch sicher auch den Bescheid vom Finanzamt bekommen???

Beim Anruf in einer seiner 4 Kanzleien habe ich nach meinen Kontoauszügen gefragt, die ich pünktlich alle 6 Monate an die Kanzlei sende und nun brauch, da ich eine Überweisung nachweisen muss. Hier hat mir die Azubine dann gesagt, das man in der WVP keine Kontoauszüge mehr schicken muss!!!! Richtig oder Falsch????

Was ändert sich in dieser WVP denn genau?

Gruß Zwiebel
Titel: Re: WVP und Rückerstattung aus Lohnsteuer
Beitrag von: Insokalle am 25. Februar 2009, 11:28:04

Hallo,

zum Thema ESt-Erstattung finden Sie hier im Forum reichlich Informationen.

Die Kontoauszüge gehören Ihnen.

MfG