Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Diana111 am 17. Februar 2013, 17:34:41
-
Hallo,
ich habe eine Frage zu meiner insolvenz. Im Mai/Juni/Juli 2011 war ich Selbstständig, leider nur so kurz weil es nicht gelaufen ist. das ganze letzte Jahr über lief nun alles dahin und anfang 2013 habe ich die Information bekommen das die WVP jetzt beginnt. Nun folgendes Problem: Ich muss nun für 2011 noch eine Einkommenssteuererklärung machen und so wie es aussieht bekomme ich gut was zurück. Was passiert damit? Wem steht die Rückzahlung zu?
-
Erstattungsansprüche aus einem Zeitraum vor beginn der WVP gehen an den TH.
-
Danke für die schnelle Antwort, hatte mir das schon fast gedacht.
Also betrifft es das ganze Jahr 2011? Weil ich in dem Jahr Regelinsolvenz angemeldet habe? oder gilt es dann ab Mai?
-
Ich stelle mir gerade eine andere Frage: Wer hat ihnen dazu geraten, eine Regelinsolvenz anzumelden. Sie waren 3 Monate Selbständig und haben es in der kurzen Zeit geschafft, ihre finanzielle Existenz zu vernichten, sie haben in der kurzen Zeit Schulden bei den Sozialabgaben für ihre Mitarbeiter? Sie haben das Gewerbe nicht abgemeldet sondern sind direkt aus 3monatiger Selbständigkeit in die Insolvenz? Sie erwarten eine erhebliche Steuererstattung?...nach 3monatiger Selbständigkeit?
Hier scheint einiges nicht richtig zu laufen. bitte um ein paar mehr Informationen.
-
Danke für die schnelle Antwort, hatte mir das schon fast gedacht.
Also betrifft es das ganze Jahr 2011? Weil ich in dem Jahr Regelinsolvenz angemeldet habe? oder gilt es dann ab Mai?
Die Antwort war falsch. In der WVP geht die Steuererstattung an den Schuldner, es sei denn Nachtragsverteilung ist vorbehalten oder angeordnet. Bestehen Steuerschulden, kann das FA aufrechnen.
-
Danke für die Antwort, also sieht es doch so aus als würde ich noch was bekommen.
Wollte eigentlich den Eintrag schon wieder löschen weil ich schon wieder das Gefühl hatte mich rechtfertigen zu müssen. Denn sei die inso nicht berechtigt wäre sie ja nciht durch gegangen...!
-
@Insokalle: Nicht richtig: Die Nachtragsverteilung kann mit den Erstattungsansprüchen jederzeit beantragt und beschlossen werden!...und es wird auch in der Regel so gehandhabt!!
vergleiche auch hier: BGH-IX ZB 239/04
-
Nun, ob eine Inso berechtigt ist oder nicht, ist eine andere Sache...alleine schon bei einer Inso davon zu sprechen, man habe ein Recht auf soetwas lässt auf soziale Inkompetenz schließen. Ich frage mich nur, wie man es in einer so kurzen Zeit schafft, seine Existenz so zu gefährden!
-
@Gespielin73
Bitte an die Netiquette halten. Es ist nicht Sinn und Zweck des Forums Usern Vorhaltungen zu machen.
-
@Dauerstress: Ich kann an meinen Ausführungen nichts verwerfliches erkennen. Alles entspricht den Tatsachen und spiegelt das hier geäußerte wieder!
Dauerstress, kommen sie aus de deutschen Politik? dann wäre es klar, warum man nicht die Wahrheit ansprechen darf und nur durch Lügen und "schön reden" öffentliche Meinungen äussern soll.
Achten Sie lieber mal darauf, dass ihr Forum nicht durch ständig falsche Aussagen und Verunsicherungen an Seriosität verliert und ihre Werbefinanzierten Einnahmen sinken da die Seitenaufrufe nichts mehr hergeben!
-
Hallo,
@Gespielin73 meinen Sie wirklich mit 21 Beiträgen mehr Fachwissen unter Beweis gestellt zu haben als Insokalle mit einem Karma von 15. Und Dauerstress ist hier Admin. Wenn hier einer was darf, dann er.
mfg
Paula41
-
Also bitte....
bisher war das hier ein Forum, indem jederseine Meinung äußern konnte.
Jedwede Art von Richtigstellung kann man auch höflich formulieren.