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Autor Thema: WVP vorbei Beschluss Treuhänderkosten im Internet und nun ?  (Gelesen 2639 mal)

InsoAlp

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WVP vorbei Beschluss Treuhänderkosten im Internet und nun ?
« am: 18. Dezember 2012, 14:09:30 »

Hallo Leidgenossen,

Meine WVP ist seit November vorbei und heute stand folgendes bei Insolvenzbekanntmachung :

In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung

des XXXX

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Treuhänders festgesetzt worden (§§ 293, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 eingesehen werden.  


Leider steht da nix von RSB erteilt etc ...

Weiss jemand wie es nun weitergeht ?

Danke und MFG

« Letzte Änderung: 18. Dezember 2012, 14:12:23 von InsoAlp »
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Der_Alte

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Re: WVP vorbei Beschluss Treuhänderkosten im Internet und nun ?
« Antwort #1 am: 18. Dezember 2012, 16:25:25 »

Frag doch mal das Insolvenzgericht :cheesy:
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InsoAlp

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Re: WVP vorbei Beschluss Treuhänderkosten im Internet und nun ?
« Antwort #2 am: 20. Dezember 2012, 15:06:21 »

Hallo

Heute kam ein brief mit inhalt das alle nochmal befragt werden :

Nun meine Frage in dem Brief steht :

hierfür gelten die gleichen vorrausetzungen , fristen und Verfahrensregeln wie während der Wohlverhaltenszeit
§ 300 abs 2 §§ 296 bis 298 inso


Wie Lange sind diese Fristen ???


Danke

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Der_Alte

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Re: WVP vorbei Beschluss Treuhänderkosten im Internet und nun ?
« Antwort #3 am: 21. Dezember 2012, 13:43:02 »

Die Frist steht im Beschluss und es gelten die Regeln der §§ 295 und 296 InsO.
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Insoman

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Re: WVP vorbei Beschluss Treuhänderkosten im Internet und nun ?
« Antwort #4 am: 21. Dezember 2012, 13:47:38 »

Ich denke, das Gericht wird eine Monatsfrist für angemessen halten.,
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

InsoAlp

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Re: WVP vorbei Beschluss Treuhänderkosten im Internet und nun ?
« Antwort #5 am: 21. Dezember 2012, 15:14:27 »

Die Frist steht leider nicht im Beschluß sonst hätte ich ja nicht gefragt  :wink:
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Insokalle

Re: WVP vorbei Beschluss Treuhänderkosten im Internet und nun ?
« Antwort #6 am: 21. Dezember 2012, 18:20:57 »

Im Beschluss steht eigentlich immer die Frist, innerhalb der die Gläubiger/TH reagieren müssen, d.h. Versagungsanträge stellen können.
Fristen und andere Voraussetzungen der jeweiligen Versagungsgründe selbst stehen wiederum in den jeweils genannten Vorschriften (§§ 296 ff InsO), Fristen zB in §§ 296 Abs. 1 S. 2, 297 Abs. 2 InsO.

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InsoAlp

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Re: WVP vorbei Beschluss Treuhänderkosten im Internet und nun ?
« Antwort #7 am: 21. Dezember 2012, 18:55:58 »

Also es steht definitiv nur : hierfür gelten die gleichen vorrausetzungen , fristen und Verfahrensregeln wie während der Wohlverhaltenszeit
§ 300 abs 2 §§ 296 bis 298 inso

Andere Zeitangaben stehen dort nicht allerdings finde ich zu diesen Fristen nix im Internet !

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