Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: marko am 12. Dezember 2008, 23:13:49

Titel: WVP vorbei, wann kommt der Bescheid vom Gericht
Beitrag von: marko am 12. Dezember 2008, 23:13:49
Hi,

seit 27.11.2008 ist mein WVP abgelaufen. Das ist jetzt schon 16 Tage her.
Wie lange dauert  es im Regelfall bis der Bescheid vom Gericht kommt, ob ich RSB bin oder nicht?

Gruß
Titel: Re: WVP vorbei, wann kommt der Bescheid vom Gericht
Beitrag von: MissTraut am 13. Dezember 2008, 12:22:06
Hallo, da die Gerichte bekanntermaßen etwas ausgelastet sind, kann es noch etwas dauern.

Übe Dich in Geduld und vor allem : Herzlichen Glückwunsch zum Leben nach der Insolvenz/WVP  :juchu:

LG
MissTraut

P.S. Guggst Du auch hier:

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-WVP-bald-beendet-Was-kommt-danach--3522.html
Titel: Re: WVP vorbei, wann kommt der Bescheid vom Gericht
Beitrag von: paps am 13. Dezember 2008, 17:35:10
Das die Gläubiger angehört werden ist doch bekannt?

Also dauert das Ganze dann noch 6-8 Wochen, wenn das Gericht nicht "vorgearbeitet" hat.
Dann ist ja auch noch Weihnachten und Neujahr.
Titel: Re: WVP vorbei, wann kommt der Bescheid vom Gericht
Beitrag von: marko am 15. Dezember 2008, 00:19:28
@MissTraut:
danke für die Gratulation aber bevor ich den Bescheid vom Gericht nicht habe, kann ich mich nicht freuen.  Trotzdem Danke.

@Paps
also dauert es noch.
Naja auf paar Wochen mehr kommt es auch nicht drauf an.
Ich habe in einem anderen Thread gelesen, dass selbst drei Jahre nach der Erteilung von RSB man in der Schufa steht.
Was haben sich die Gerichte dabei gedacht?
Ich meine, ich will ja keinen Kredit aufnehmen oder sowas, aber wenn man bedenkt, dass man heutzutage für eine Wohnungssuche Schufabericht vorlegen muss, finde ich diese Regelung nicht in Ordnung.
Ich stand ja sieben Jahre in der Schufa. Reicht das dem Gesetz nicht?

Gruß
Titel: Re: WVP vorbei, wann kommt der Bescheid vom Gericht
Beitrag von: MissTraut am 15. Dezember 2008, 19:43:22
Hallo Marko,

in bezug auf Schufa kannst Du immer noch so argumentieren, dass Du - sofern natürlich RSB schon vermerkt ist und sonst kein neuer aktueller Kredit eingetragen wurde - quasi eine lupenreine Weste hast und Dein Einkommen auch tatsächlich Dein Einkommen ist und Du davon locker die Miete zahlen kannst  :lollol:

LG
MissTraut, die diesen Beitrag nicht ganz so tierisch ernst gemeint hat  :wink: