Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: little_sunshine am 20. August 2013, 20:00:53

Titel: WVP - Weihnachtsgeld, Prämien, Urlaubsgeld, wie läuft das?
Beitrag von: little_sunshine am 20. August 2013, 20:00:53
Hallo,

nach Beendigung meiner Elternzeit geh ich endlich wieder arbeiten, nun zahlt mir mein AG Weihnachtgeld, Urlaubsgeld und Ende des Jahres eine Prämie zusätzlich zum Gehalt, wie läuft das?

Pfändet mir der TH den Anteil über meine Pfändungfreibetrag oder laufen diese Sonderzahlung als eigenständiger Posten und der Pfändungsfreibetrag wird hier in voller Höhe berücksichtigt? Wäre super wenn ihr mir i-wie weiter helfen könntet.

Die nächste Frage wäre zur Einkommenssteuererklärung bekommt der TH in der WVP eventuelle Rückerstattungen oder darf ich das Geld behalten, muss ich ihn über die Abgabe der Einkommenststeuererklärung in Kenntnis setzen? Wie läuft das?

Bitte helft mir  :cheesy: Danke

LG
Titel: Re: WVP - Weihnachtsgeld, Prämien, Urlaubsgeld, wie läuft das?
Beitrag von: Spike am 20. August 2013, 23:35:10
Hi,

also die Steuererstattung gehört in der WVP komplett dir.

Wenn ich das richtig deute , sind vom Weihnachtsgeld max. 500€ " frei " §850a ZPO Nr. 4


MfG


Titel: Re: WVP - Weihnachtsgeld, Prämien, Urlaubsgeld, wie läuft das?
Beitrag von: communicator am 28. September 2013, 21:05:47
Steuererstattung gehört komplett dir - ausser das Finanzamt ist einer deiner Gläubiger - dann rechnen die auf bis alles beglichen ist.

Urlaubsgeld wird nicht gepfändet.

Weihnachtsgeld darfst du 500 Euro behalten - der Rest wird gepfändet.

Prämien werden komplett gepfändet.

Titel: Re: WVP - Weihnachtsgeld, Prämien, Urlaubsgeld, wie läuft das?
Beitrag von: Der_Alte am 29. September 2013, 15:33:59
Weihnachtsgeld darfst du 500 Euro behalten - der Rest wird gepfändet.

Prämien werden komplett gepfändet.



Nicht ganz richtig. Es werden weder der Rest des Weihnachtsgeldes noch die Prämien in ganzer Höhe gepfändet, sondern es wird dem Einkommen des Monats zugerechnet und dann nach Pfändungstabelle der pfändbare Betrag gerechnet. Rechenbeispiel:

2000 € Monatsnetto
750 € netto Weihnachtsgeld
1000 € netto Prämie

ergibt ein Pfändungsnetto von 3250 €. Bei zwei unterhaltsberechtigten Personen würden dann 663.35 € pfändbarer Anteil an den TH abgeführt.
Titel: Re: WVP - Weihnachtsgeld, Prämien, Urlaubsgeld, wie läuft das?
Beitrag von: Mondbasis am 22. Oktober 2013, 19:59:36
Hallo,
das war auch ein Thema wo das 1.Gespräch stattgefunden hat, als ich in Privatinsolvenz ging. Mein TH hat mir es sogar schriftlich gegeben, dass ich nicht mehr wie 2500,00€ als 25 jähriges Arbeitsjubiläumprovision bekommen durfte, sonst müßte da ein bestimmter Betrag abgeführt werden. Aber ich bekam weniger wie die 2500,00€ und durfte dann alles behalten. :juchu:
Die anderen Zusatzgehälter wie Urlaubs - und Weihnachtsgeld werden zu einer Summe zusammen geführt und muss da entsprechend meinen Anteil,  der da höher ist , abführen.
Heute bekam ich von meinem TH, das bei mir offiziell die WHP angefangen hat, das hat auch Auswirkungen auf meine Steuerrückerstattung, die letzten beiden Jahre habe ich die voll abgeben müßen.
Aber lieber so, sodass ich nach den restlichen 3 Jahre und 11 Monate keine Schulden mehr habe, und so meinen ganzen Verdienst zur Verfügung habe.
Hier im Forum gibt es echte Profis, die Ihnen noch mehr Input geben können.

mfg
Mondbasis