Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: braunbaer am 09. Dezember 2007, 12:06:42

Titel: WVP wie verhalten
Beitrag von: braunbaer am 09. Dezember 2007, 12:06:42
Ertsmal einen schönen Adventssonntag aus Essen. . . . . . . . . . . . . .
meine frage an Euch was zählt zur Auskunft und Mitwirkungsplicht komme da etwas
durch einander hab vor kurzem die 58er Reglung unterschrieben das betrifft
eigentlich nur mich ich hatte es gemacht weil in großer Munde steht das
Zwangsverrentung bevor steht Bewerbung mache ich trotzdem weiter. . . . . . . . . . .
muss ich das dem TH und Gericht mit teilen. . . . . . . .

Gruß Herbert
Titel: Re: WVP wie verhalten
Beitrag von: paps am 09. Dezember 2007, 18:12:57
ja
Titel: Re: WVP wie verhalten
Beitrag von: iksnarab am 20. Mai 2008, 01:21:39
Wie bitte reagieren erwartungsgemäß die Gerichte darauf?
Titel: Re: WVP wie verhalten
Beitrag von: paps am 20. Mai 2008, 20:30:30
Da es sich bei dieser Regelung um Langzeitarbeitslose im schwer vermittelbaren Alter handelt, sollte es keine Probleme geben.
In aller Regel ist dann eh nichts pfändbar.

Die Bemühungen um einen Zuverdienst im Rahmen der Möglichkeiten sollten ausreichend sein.