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Autor Thema: WVP/Kaution will Treuhänder nicht obwohl Nachtragsverteilung  (Gelesen 3935 mal)

Ehefrau


Hallo,

mein Titel sagt es ja schon aus.
Ich bin nun umgezogen und meine Kaution i.H.v. 1050 € ist nun fällig.
Nun gibt es einen Beschluß vom 14.10.2011 in welchem die Abhaltung des Schlußtermines dargelegt wird und das Verfahren aufgehoben wird. (§ 200 Abs. 1 InsO)

Das Restschuldbefreiungsverfahren läuft weiter.
Mein Knackpunkt ist folgender:

Die Nachtragsverteilung ist vorbehalten hinsichtlich erst nach der Schlußverteilung eingehender Massebeträge
- aus Steuererstattungsansprüchen, die auf Veranlagungszeiträume vor Verfahrenaufhebung entfallen
- aus Betriebskostenguthaben, die auf Abrechnungszeiträume vor Verfahrensaufhebung entfallen
- aus dem durch Beendigung des Mietverhältnisses aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr der Mietkaution für die Wohnung XYZstr. in XYZ-Stadt.

Ich habe diesen Beschluß so verstanden, daß ich meine Kaution aus der alten Wohnung abliefern muss.
Die Steuererstattung 2010 wurde bereits eingezogen.
Die Betriebskostenabrechnung für 2011 wurde bereits berechnet und vom Vermieter einbehalten ( knapp 54€) für den Rückbau der Küche. Die Kautions wurde i.H.v. weiteren knapp 248 € seitens des Vermieters ebenso dafür einbehalten. Nun stehen noch etwa 1050 € zur Auszahlung an, dies teilte ich der Treuhänderin im Dezember 2011 mit. Jetzt im Januar schreibt sie mir, dass aufgrund der Überleitung des Verfahrens in die WVP es ihr nicht mehr zusteht den Betrag einzuziehen.

Ich bin ehrlich gesagt etwas ratlos, einerseits würde ich mich über den unerwarteten Geldsegen freuen, andererseits habe ich wirklich Bedenken das Geld auszugeben.

Muss ich die Thematik des Beschlusses erneut ansprechen oder kannich mich auf ihre schriftliche Aussage verlassen? Bin ich verpflichtet die Schreiben des Treuhänders infrage zu stellen?

Danke vorab für Eure Gedanken dazu.

LG
die Ehefrau
« Letzte Änderung: 17. Januar 2012, 13:48:30 von Ehefrau »
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Insokalle

Re: WVP/Kaution will Treuhänder nicht obwohl Nachtragsverteilung
« Antwort #1 am: 17. Januar 2012, 14:59:29 »

Auf die Aussage würde ich mich nicht unbedingt verlassen. 
Wie blöd ist der denn? Lässt sich die Nachtragsverteilung anordnen und kann damit nicht umgehen. Die Forderungen, für die die Nachtragsverteilung angeordnet wurde, gehören sozusagen weiter zur Masse. Sie müssen und können nur vom TH eingezogen werden.

Die Frage ist, ob er sie möglicherweise freigeben kann. Und wenn ja, ob das eine Freigabe sein soll.

Ich glaube unter diesem Aspekt würde ich auf Nummer sicher gehen und das Insolvenzgericht befragen.
Gespeichert
 

Ehefrau

Re: WVP/Kaution will Treuhänder nicht obwohl Nachtragsverteilung
« Antwort #2 am: 17. Januar 2012, 15:22:06 »

Danke Insokalle schon mal..

Der Originalwortlaut:

...bedanke ich mich zunächst für die Übersendung der Unterlagen.

Bezüglich der Mietkaution bitte ich , diese Angelegenheit eigenständig mit dem Vermieter zu klären. Aufgrund der Überleitung des Verfahrens in die Wohlverhaltensperiode besteht meinerseits kein Anspruch mehr auf die Einziehung des Guthabens.

Zitat Ende

GsD habe ich die ganz Zeit auf schriftlichem Kontakt bestanden, sonst hätte ich ev. in ein paar Jahren dann nämlich ein Problem. Die TH fordert immmer wieder meine Telefonnummer um die Dinge telefonisch zu besprechen.

Einerseits habe ich keine Lust mir die RSB in ein paar Jahren versagen zu lassen, andererseits möchte ich die Entscheidungen des TH auch nicht ständig infrage stellen müssen.

Etwas offtopic noch zu diesem Thema, ich habe gerade die Versagensgründe von bluevision gelesen, mir ist echt schlecht geworden.
Ich bin aus psychischen Gründen in Frühpension, gerade demnächst steht erst wieder ein stationärer KH Aufenthalt über eine lange Zeit an. Muss ich soetwas dann auch in ein paar Jahren darlegen können?

LG
die Ehefrau
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: WVP/Kaution will Treuhänder nicht obwohl Nachtragsverteilung
« Antwort #3 am: 17. Januar 2012, 15:38:42 »

Wenn die TH es so schreibt und ihr es zudem obliegt, eine Nachtragsverteilung zu beantragen, würde ich mich auch nicht weiter rühren. Es ist von Seiten der Schuldnerin in dieser Sache alles erforderliche getan, daher kann man daraus auch keinen Obliegenheitsverstoß herleiten.
Gespeichert
 

Ehefrau

Re: WVP/Kaution will Treuhänder nicht obwohl Nachtragsverteilung
« Antwort #4 am: 17. Januar 2012, 16:21:27 »

Hallo,

vielen Dank Alter  :cheesy:

Ich werde den Betrag dann mal in den Sparstrumpf packen.

LG
die Ehefrau
Gespeichert
 

Insokalle

Re: WVP/Kaution will Treuhänder nicht obwohl Nachtragsverteilung
« Antwort #5 am: 17. Januar 2012, 17:27:27 »

gute Idee, falls noch mal einer über den Beschluss stolpert
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: WVP/Kaution will Treuhänder nicht obwohl Nachtragsverteilung
« Antwort #6 am: 17. Januar 2012, 19:01:03 »

Hallo,

vielen Dank Alter  :cheesy:

Ich werde den Betrag dann mal in den Sparstrumpf packen.

LG
die Ehefrau

Am besten mit ordentlich Zinsen (soweit man die aktuell überhaupt bekommt) als Festgeld für ein Jahr.
Gespeichert
 

Ehefrau

Re: WVP/Kaution will Treuhänder nicht obwohl Nachtragsverteilung
« Antwort #7 am: 01. Februar 2012, 16:50:31 »

Um die Info abzurunden, ich habe den Betrag heute tatsächlich auf meinem Konto vorgefunden. :shock:  :cheesy:
Gespeichert
 
 

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