Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: cgschmidt am 20. Juni 2014, 12:28:58

Titel: Zahlt Rentenversicherung an Treuhänder?
Beitrag von: cgschmidt am 20. Juni 2014, 12:28:58
Hallo,

die Rentenversicherung behält die Sozialversicherungsbeiträge ein und überweist eine Netto-Rente. Diese muss ich versteuern, aber nicht monatlich, sondern ich bekomme wohl vom Finanzamt zum Ende des Steuerjahres eine Benachrichtigung.

Das heißt, der TH erhält sein Geld von der unversteuerten Netto-Rente, und ich muss hinterher noch Steuern zahlen???

Kann das Finanzamt eine Steuerbescheinigung auf die monatliche Rente ausstellen, die dann durch den Abzug der Steuern für die Pfändung niedriger ausfällt? Oder rechnet dies der TH selber aus???

Gibt es hier im Forum hilfreiche Antworten? Vielen Dank im voraus!!
Titel: Re: Zahlt Rentenversicherung an Treuhänder?
Beitrag von: waldi am 20. Juni 2014, 20:35:35
Ja, es gibt hier im Forum zwei, drei Threads, die sich mit diesem Thema beschäftigen.
Das Problem liegt darin, dass die Zivilproßessordnung von 'unmittelbaren' Abzügen spricht, welche pfändungsfrei bleiben. Und das ist bezüglich der Einkommensteuer bei der Rente ja nicht so.

Ob Anträge z.B. nach 850f ZPO zum Erfolg führen, dürfte (auch) davon abhängig sein, wie hoch das Einkommen vor der (bei Ihnen wohl vorgezogenen) Rente war, und vor allem wie hoch das Renteneinkommen ist.