Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Rudolf61 am 15. April 2008, 20:42:44
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Hallo, wer kann mir genaue Auskunft geben?
Ich habe 2001 meinen Betrieb abgemeldet und Insolvenz angemeldet,befinde mich in Wohlverhaltensphase(bis 2.4.2008 habe aber noch keine Mitteilung)
Am 6.4.2008 bekam ich von der Bundesagentur für Arbeit eine Zahlungsaufforderung für einen Bescheid vom 16.09.2002(den ich aber nie erhalten habe). Wie liegen die rechtlichen Grundlagen z.B."Verjährung2 usw..Wer kann diebezüglich Auskunft geben?
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Hallo,
IN oder IK , Eröffnungsdatum der Inso , Aufhebungsdatum der Inso, auf was für eine Forderung bezieht sich der Bescheid ?
MfG
ThoFa
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Meine Wohlverhaltensphase soll am 2.4.2008 beendet sein,habe aber noch keine Nachricht. Mein Insolvenzbewrater ist z.Zt krank und somit nicht erreichbar. Einen Bescheid vom 16.09.2002 habe ich nicht erhalten und somit auch nicht in der Glääubigerliste,aber das Arbeitsamt Leipzig ist in der Liste mit Insolvenzausfallgeld.Die Zahlungsaufforderung ist vom 6.4.2008
(Keine Mahnung)
MfG Rudolf
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Hallo,
Sie wollen doch eine Antwort, oder ?
Dann schauen Sie sich meine Fragen nochmals an und Ihre Antwort darauf, erkennen Sie den Unterschied ?
Bitte auf die Fragen antworten, dann kann man eventl. auch eine Antwort geben.
MfG
ThoFa
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Hallo,
Forderung lautet: Geldbuße einschl. Gebühren
Bescheid v.16.09.2002 AA Leipzig
Bescheid vom 16.09 2002 habe ich nicht erhalten
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Eröffnung der Insolven: 02.04.2002