Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Tomberg2 am 02. Januar 2007, 15:05:36
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Zahlen Sie monatlich einen Betrag, der Ihnen anemessen erscheint. Sie machen an jedem I-jahresende eine Jahresmeldung Ihrer Einkünfte = Zuflüsse an den TH, die Sie dem abgelaufenen Jahr angleichen, oder anpassen können.
[addsig]
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und wenn es mir nicht möglich ist einen mtl. betrag aufzuwenden? das einkommen ist weit und der pfändungsgrenze?[addsig]