Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: gigant50 am 14. Februar 2012, 16:35:21

Titel: Zahnersatz Versicherungsgeld !
Beitrag von: gigant50 am 14. Februar 2012, 16:35:21
Hallo!

Bin neu im Forum . Und habe direkt mal eine Frage .

Und zwar wurde die Privatinsolvenz im April 2011 eröffnet,und im Juni 2011 wurde bei meiner Frau  eine Fehlbehandlung   (2 Zähne)durchgeführt . Jetzt haben wir von unserem Anwalt erfahren (nicht Treuehänder ), das die Versicherung des Zahnarzt bereit ist uns 5.000 € Schadensersatz zu erstatten . Sie ist seit Dezember 2011 in der Wohlverhaltensperiode ! Jetzt meine Frage , darf Sie das Geld behalten?

Für Hilfe und Info währe ich sehr Dankbar !

MFG
Titel: Re: Zahnersatz Versicherungsgeld !
Beitrag von: armekirchenmaus am 14. Februar 2012, 17:27:59
Schmerzensgeld ist nicht Arbeitseinkommen i.S.d. §§ 850 ff ZPO, so dass es daher auch nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst ist (im Gegensatz zum laufenden Insolvenzverfahren).
Scheint fast so, als ob Sie das Geld behalten dürfen  :cheesy:
Titel: Re: Zahnersatz Versicherungsgeld !
Beitrag von: Der_Alte am 14. Februar 2012, 17:28:22
Ja, in der WVP darf Ihre Frau das Geld behalten.
Titel: Re: Zahnersatz Versicherungsgeld !
Beitrag von: gigant50 am 14. Februar 2012, 18:10:08
Ok ,danke . Bin bischen Verwirt in der Sache . Weil mein Insolvenz Berater . Macht mir bischen Angst . Sagt halt kann probleme geben und ich das Geld nicht bekomme .  Ich habe morgen ertsmal Termin beim Insolenz Berater .

Seit Ihr euch da ganz sicher , ob ich es behalten darf ?
Titel: Re: Zahnersatz Versicherungsgeld !
Beitrag von: Insokalle am 14. Februar 2012, 18:36:59
Wie so oft die Zusatzfrage: Könnte Nachtragsverteilung angeordnet werden?
Titel: Re: Zahnersatz Versicherungsgeld !
Beitrag von: gigant50 am 14. Februar 2012, 18:45:51
Wie so oft die Zusatzfrage: Könnte Nachtragsverteilung angeordnet werden?


Weis jetzt nicht genau , was damit gemeint ist ?
Titel: Re: Zahnersatz Versicherungsgeld !
Beitrag von: Insoman am 14. Februar 2012, 19:06:57
Wenn die Entstehung des "Schadens" im laufenden Verfahren liegt, kann die Zahlung auch noch nach Aufhebung zur Masse gezogen werden (Nachtragsverteilung- §203 InsO)
Titel: Re: Zahnersatz Versicherungsgeld !
Beitrag von: gigant50 am 14. Februar 2012, 20:29:30
Und wer entscheidet das ? Mein Treuhänder ? Muss ich das bei Ihm angeben . Weil wir erwarten das geld in den nächsten Tagen ! Das Geld kommt aber bei meinem Vater aufs Konto .
Titel: Re: Zahnersatz Versicherungsgeld !
Beitrag von: Der_Alte am 15. Februar 2012, 15:15:10
Entscheiden muss das Gericht auf Antrag des Treuhänders. Und der muss erst einmal von dem Geld erfahren. Eine Unterrichtungspflicht gegenüber dem Treuhänder besteht in der WVP nach meiner Meinung nicht.