Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: bonsai am 31. März 2015, 07:24:39
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Hallo am 23.3.15 endet die WVP von mir und meiner Frau. Dieser hat das Gericht den Gläubigern eine Einspruchsfrist über das Versagen von der Restschuldbefreiung von einem Monat vorgegeben
mir jedoch einen Zeitraum von 2 Monaten.
1. ist das normal und kann ma Beschwerde, Einspruch etc da gegen einlegen
2. Was ist mit der Zeit zwischen WVP und Erteilung der Rests. Befreiung Können da Gläubiger wieder Pfänden die in der Insol. aufgeführt waren.
3. der Arbeitgeber will erst mit der Pfändung von Teilen des Lohnes aufhören, wenn die Rstschuld Befr. vorliegt
Frage ist das alles noch normal? Nun hat man mehr als 6 Jahre rum und dann lassen sich alle Zeit.
Ist man wirklich dagegen so machtlos?
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1.) Dann musst Du warten bis das Gericht soweit ist. Bei mir hatten die Gläubiger nur 2 Wochen Frist vom Gericht bekommen um Einspruch zu erheben.
2.) Dazu müssten doch die Gläubiger zum Insolvenzgericht gehen und sich eine pfändbare Ausfertigung aus der Insolvenztabelle holen? Und dann sollte das Insolvenzgericht sehen das die Erteilung der RSB in Arbeit ist?
3.) Weise Den Arbeitgeber daraufhin das mit Ende der Abtretungserklärung die Pfändung endet.
Auf die RSB muss nicht gewartet werden. Alternativ macht er sich schadenserstzpflichtig.
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Hallo KarlPaul,
ist es nicht aber so das die Abtretungserklärung erst mit Rechtskraft der RSB endet?
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Nein, die Abtretungserklärung gilt nur für 6 Jahre und keinen Tag länger.
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@ Eidechse und GunetherN
So ist es.
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Mein Arbeitgeber weigert sich auch die Zahlungen einzustellen....obwohl bereits Mitteilung vom TH vorliegt das die Abtretungserklärung endet.
Habe schon mit Anwalt gedroht falls noch ein Cent von meinem Lohn abgeführt wird
Bin gespannt was ich auf dem Gehaltszettel habe in 14 Tagen
Mein AG beschäftigt weltweit über 30.000 Leute...ich bin da bestimmt nicht der einzige mit Inso, von daher sollten die eigendlich wissen wie da zu verfahren ist