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Autor Thema: Zinseinkünfte in der WVP  (Gelesen 3077 mal)

georgberlin

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Zinseinkünfte in der WVP
« am: 07. April 2012, 19:08:54 »

eine Frage, habe im Monat einiges an Pfändungsfreien Geld über,

Muß ich den TH darüber informieren wenn ich Zinsgewinne oder auch Spekulationsgewinne habe?
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paps

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Re: Zinseinkünfte in der WVP
« Antwort #1 am: 07. April 2012, 22:46:38 »

Da Sie beim Forum Wohlverhaltensphase anfragen, gehe ich davon aus, dass Sie dort auch sind.

Sie müssen also den TH nicht darüber informieren, was mit dem Pfändungsfreien geschieht.
« Letzte Änderung: 07. April 2012, 22:48:34 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

georgberlin

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Re: Zinseinkünfte in der WVP
« Antwort #2 am: 08. April 2012, 08:53:13 »

ja ich bin in der WVP, also wenn ich jetzt mit meinen 5000€ ersparten Geld in Aktien investiere und dann nach sagen wir mal 6 Monate 8000€ draus mache geht ihm das nichts an ?
ist das nicht ein zweites Einkommen?
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Der_Alte

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Re: Zinseinkünfte in der WVP
« Antwort #3 am: 08. April 2012, 17:21:35 »

Natürlich ist es Einkommen. Aber abgetreten haben Sie nur die Einkünfte, die aus einem Beschäftigungsverhältnis entstehen. Und deshalb dürfen Sie alle anderen Einkünfte für sich selbst vereinnahmen.
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georgberlin

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Re: Zinseinkünfte in der WVP
« Antwort #4 am: 09. April 2012, 08:20:30 »

aha das ist ja super :thumbup: ich dachte alle Einkünfte fallen unter der Pfändung
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Luesom2012

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Re: Zinseinkünfte in der WVP
« Antwort #5 am: 12. April 2012, 16:56:53 »

Hallo zusammen,

ich muss sagen das es mich sehr erstaunt.
Zinseinkünfte müssen nicht dem TH gemeldet werden ?

Wie ist es mit Lottogewinnen oder sonstige Geldgewinnen ?

Habe da noch eine andere Frage,bin seit kurzem in der WVP kann ich mir ein Motorad kaufen und es auf meinem Namen zulassen,obwohl ich schon ein Pkw habe ?


Danke schon mal für die Antworten.
Liebe Grüsse
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horst69

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Re: Zinseinkünfte in der WVP
« Antwort #6 am: 12. April 2012, 18:52:22 »

Sie haben NUR Ihr monatliches Arbeitseinkommen abgetreten, darüber hinaus muss nur eine Erbschaft zu 50% abgeführt werden !

Lotto, Aktien und was es sonst nocht gibt gehören IHNEN !

Sie können sich auch 3 Motorräder kaufen, wenn sie es sich leisten können !
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