Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: georgberlin am 07. April 2012, 19:08:54
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eine Frage, habe im Monat einiges an Pfändungsfreien Geld über,
Muß ich den TH darüber informieren wenn ich Zinsgewinne oder auch Spekulationsgewinne habe?
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Da Sie beim Forum Wohlverhaltensphase anfragen, gehe ich davon aus, dass Sie dort auch sind.
Sie müssen also den TH nicht darüber informieren, was mit dem Pfändungsfreien geschieht.
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ja ich bin in der WVP, also wenn ich jetzt mit meinen 5000€ ersparten Geld in Aktien investiere und dann nach sagen wir mal 6 Monate 8000€ draus mache geht ihm das nichts an ?
ist das nicht ein zweites Einkommen?
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Natürlich ist es Einkommen. Aber abgetreten haben Sie nur die Einkünfte, die aus einem Beschäftigungsverhältnis entstehen. Und deshalb dürfen Sie alle anderen Einkünfte für sich selbst vereinnahmen.
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aha das ist ja super :thumbup: ich dachte alle Einkünfte fallen unter der Pfändung
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Hallo zusammen,
ich muss sagen das es mich sehr erstaunt.
Zinseinkünfte müssen nicht dem TH gemeldet werden ?
Wie ist es mit Lottogewinnen oder sonstige Geldgewinnen ?
Habe da noch eine andere Frage,bin seit kurzem in der WVP kann ich mir ein Motorad kaufen und es auf meinem Namen zulassen,obwohl ich schon ein Pkw habe ?
Danke schon mal für die Antworten.
Liebe Grüsse
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Sie haben NUR Ihr monatliches Arbeitseinkommen abgetreten, darüber hinaus muss nur eine Erbschaft zu 50% abgeführt werden !
Lotto, Aktien und was es sonst nocht gibt gehören IHNEN !
Sie können sich auch 3 Motorräder kaufen, wenn sie es sich leisten können !