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Autor Thema: Zu wenig gearbeitet - Kontrollschreiben vom Gericht?  (Gelesen 2109 mal)

noschulden

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Zu wenig gearbeitet - Kontrollschreiben vom Gericht?
« am: 29. August 2010, 19:22:30 »

Bin seit knapp 6 Jahren in den Wohlverhaltensphase und habe überwiegend nur 500€ im Monat
verdient und habe jetzt Angst das es nicht reicht wegen den Obliegenschaften die man erfüllen
muss, das die Insolvenz abglehnt wird.

Und habe ein Kontroll schreiben vom Gericht bekommen jetzt ca. 1 Monat bevor die Wohlverhaltensphase
endet (ist das normal, alles nochmal ausfüllen was man am anfang ausgefüllt hat für das Gericht) das ich
auch ausgefüllt habe, wobei ich auch durch meine Lebenspartnerin und Eltern finanziell unterstützt werde.

Kann mir bitte jemand was darüber sagen, ob ich mich unnötig verrückt mache?

Danke

Thomas
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BlueVision

  • Gast
Re: Zu wenig gearbeitet - Kontrollschreiben vom Gericht?
« Antwort #1 am: 29. August 2010, 22:00:24 »

Ich stecke in der gleichen Situation. Bei mir hat ein GL einen Antrag auf Versagung der RSB gestellt. Nun muss ich beweisen, dass ich mich bemüht habe und das anhand von 400 Absagen, Bewerbungsbemühungen und Zeitungsannoncen (So will  es der TH). Ich kann dieses nicht belegen und bin jetzt in sie sofortige Beschwerde gegangen. Alles dazu findest du hier...

Bleibt also zu hoffen, dass du deine Bewerbungsbemühungen fein säuberlich belegen kannst, wozu du verpflichtet bist, bei einer Teilzeitbeschäftigung oder das kein GL einen Antrag auf Versagung der RSB stellt. 
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