"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Zusammenrechnung nach § 850 e Nr. 2 ZPO auch rückwirkend?  (Gelesen 3607 mal)

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313
Zusammenrechnung nach § 850 e Nr. 2 ZPO auch rückwirkend?
« am: 10. Dezember 2015, 19:27:44 »

hallo,

ich leider mal wieder. meine rsb steht am 22.01.16 an und heute kam der beschluss über die zusammenrechnung nach § 850 e Nr. 2 ZPO mehrerer einkommen von zwei drittschuldnern auf antrag des th's vom 12.11.15.

meine frage: geht das auch rückwirkend und wenn ja, wie weit zurück?

geht um eine bsa nachzahlung rückwirkend ab 01.07.13., die wie eine rente betrachtet und auf die monate umgelegt wird, für die sie hätte gezahlt werden müssen.

für dezember haben beide drittschuldner überwiesen ohne das was gepfändet wurde, da ein solcher beschluss noch nicht vorlag, obwohl ein grosser batzen pfändbar gewesen wäre, trotz unterhaltspflicht.

muss ich was zurückzahlen?

danke.
« Letzte Änderung: 10. Dezember 2015, 19:35:00 von VerzweifelteStudentin »
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Zusammenrechnung nach § 850 e Nr. 2 ZPO auch rückwirkend?
« Antwort #1 am: 18. Dezember 2015, 23:28:14 »

gilt grundsätzlich erst ab Beschluß
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz