Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Gina210 am 21. Januar 2009, 20:38:07

Titel: Zusammenziehen
Beitrag von: Gina210 am 21. Januar 2009, 20:38:07

Hallo liebes Team,

noch einmal ich. Ich habe da noch eine Frage, die sich auf ein eventuelles Zusammenziehen bezieht in der WVP.

1.) wenn ich meine Wohnung kündige, was passiert mit der Kaution?
2.) würde mein Lebensgefährte negativ belastet werden? Gehalt ect.
3.) da der eventuelle neue Wohnort etwas weiter weg ist, müsste ich meine jetzige Arbeit aufgeben und mir was neues suchen. Kann der TH mir das zu Lasten legen
      in der WVP ? 

Wer hat vielleicht schon sowas erlebt und kann mir seine Erfahrung auch berichten.

Wieder ein herzliches Dankeschön für eine Antwort und und Ratschläge von Leidgenossen,
Eure Gina
Titel: Re: Zusammenziehen
Beitrag von: paps am 21. Januar 2009, 21:17:10

Hallo liebes Team,

noch einmal ich. Ich habe da noch eine Frage, die sich auf ein eventuelles Zusammenziehen bezieht in der WVP.

1.) wenn ich meine Wohnung kündige, was passiert mit der Kaution?
In der WVP können Sie die behalten, wenn in dem Beschluß zur WVP dazu nichts steht

2.) würde mein Lebensgefährte negativ belastet werden? Gehalt ect.
nein

3.) da der eventuelle neue Wohnort etwas weiter weg ist, müsste ich meine jetzige Arbeit aufgeben und mir was neues suchen. Kann der TH mir das zu Lasten legen  in der WVP ? 
ja, das sollten Sie unbedingt vorher bereden.
GgF müßten Sie freiwillig den bisher pfändbaren Betrag weiter zahlen, wenn nicht sofort ein neuer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Wer hat vielleicht schon sowas erlebt und kann mir seine Erfahrung auch berichten.
wie wärs mit der Suchfunktion?  :whistle:

Wieder ein herzliches Dankeschön für eine Antwort und und Ratschläge von Leidgenossen,
Eure Gina