Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Arcus am 23. Dezember 2009, 07:00:56

Titel: Zusätzliche Einnahmen
Beitrag von: Arcus am 23. Dezember 2009, 07:00:56
Hallo zusammen,

leider konnte ich nirgends eine passende Antwort auf meine Frage finden. Vielleicht weiß hier jemand Rat :
In sieben Monaten endet meine WVP und dann sollte die RSB erfolgen  :juchu:
Es ist so, dass ich selbst jeden Monat die pfändbaren Bezüge aus meinem Angestelltenverhältnis ( Angestellt seit 01. Juli 2009 ) an den IV überweise. Die Jahre zuvor war ich als Versicherungsagent selbständig.
Nun bekomme ich alle drei Monate von meiner ehemaligen Gesellschaft eine Auszahlung aus einem angesammelten Provisionsguthaben, dies wird auch noch ein paar Jahre so sein.
Muss ich diese Zahlungen auch beim IV angeben, obwohl sie mit meiner derzeitigen angestellten Beschäftigung absolut nichts zu tun haben ?  :dntknw:
Freue mich auf eine Antwort.