Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: tudorf am 30. September 2010, 21:15:01
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Hallo
ich befinde mich in der WVP von meiner Privatinsolvenz. Zu Zeit mache ich mir Gedanken über meine Rente.
Darf ich eine Zusatzrente abschließen? Basisrente, Direktversicherung oder Unterstützungskasse. Gibt es da Einschränkungen ? Wo finde ich da Informationen ?
Danke für die Rückinfos.
MfG Tudorf
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Ja sie dürfen!
Wenn das Verfahren aufgehoben ist, gibt es meines Wissens nach keine Einschränkungen!
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In der sog. Wohlverhaltensphase (Verfahren nach §200 InsO aufgehoben und RSB angekündigt)können Sie wieder Vermögen ansparen.
Das ist kein Problem.
Jedoch sollten Sie in Abhängigkeit der möglichen Verwendung und der steuerlichen Berücksichtigung genau abwägen, was ihrem Bedarf entspricht. :wink:
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Danke für die Rückantworten.
mfG Tudorf