Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Marcin28 am 25. August 2010, 19:08:10
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Hallo
ich verdine im moment ca 1300 euro
wie ist es wenn ich mir noch dazu ein 400€ job besorge wird da was gefändet oder nicht
darf ich den überhaupt machen?
Gruss
marcin28
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Sie dürfen!
Meiner Meinung nach könnte hier die mehrverdienstregelung greifen, sofern sie im hauptverdienst vollzeit beschäftigt sind. Es könnte allerdings auch zu einer Zusammenrechnung der Einkünfte nach 850e ZPO erfolgen.
Auf jedenfalls muss der Nebenverdienst dem th gemeldet werden.
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Meines wissens wären die Nettoeinkommen beider Tätigkeiten zu addieren und anhand dessen der abzuführende Betrag zu berechnen.
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@flachkopf
Nicht unbeding! Bei der Mehrverdienstregelung ziehen sie von den 400 EUR die notwendigen Ausgaben ab und addieren die hälfte anschließend zum Netto! Dann gemäß Pfändungstabelle.
Bei einem bereits ausgeübten Vollzeitjob sollte das so funktionieren.
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hallo was heist den die notwendigen Ausgaben ab???
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Na alle Ausgaben die NÖtig sind um den Nebenjob ausüben zu können. Fahrtkosten etc.