Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Marcin28 am 25. August 2010, 19:08:10

Titel: zusatzverdinst in der whp
Beitrag von: Marcin28 am 25. August 2010, 19:08:10
Hallo

ich verdine im  moment ca 1300 euro

wie ist es wenn ich mir noch dazu ein 400€ job besorge wird da was gefändet oder nicht

darf ich den überhaupt machen?

Gruss
marcin28



Titel: Re: zusatzverdinst in der whp
Beitrag von: Fallera am 25. August 2010, 20:34:24
Sie dürfen!

Meiner Meinung nach könnte hier die mehrverdienstregelung greifen, sofern sie im hauptverdienst vollzeit beschäftigt sind. Es könnte allerdings auch zu einer Zusammenrechnung der Einkünfte nach 850e ZPO erfolgen.

Auf jedenfalls muss der Nebenverdienst dem th gemeldet werden.

Titel: Re: zusatzverdinst in der whp
Beitrag von: flachkopf am 26. August 2010, 14:41:36
Meines wissens wären die Nettoeinkommen beider Tätigkeiten zu addieren und anhand dessen der abzuführende Betrag zu berechnen.
Titel: Re: zusatzverdinst in der whp
Beitrag von: Fallera am 26. August 2010, 14:57:48
@flachkopf

Nicht unbeding! Bei der Mehrverdienstregelung ziehen sie von den 400 EUR die notwendigen Ausgaben ab und addieren die hälfte anschließend zum Netto! Dann gemäß Pfändungstabelle.
Bei einem bereits ausgeübten Vollzeitjob sollte das so funktionieren.
Titel: Re: zusatzverdinst in der whp
Beitrag von: Marcin28 am 26. August 2010, 18:45:39
hallo was heist den die notwendigen Ausgaben ab???
Titel: Re: zusatzverdinst in der whp
Beitrag von: Fallera am 26. August 2010, 20:19:12
Na alle Ausgaben die NÖtig sind um den Nebenjob ausüben zu können. Fahrtkosten etc.