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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: rotesbienchen am 21. Dezember 2011, 17:35:04

Titel: Zuschüsse Arbeitsgeber, Unpfändbares Einkommen
Beitrag von: rotesbienchen am 21. Dezember 2011, 17:35:04
Guten Abend,

mein Arbeitgeber will mir Zuschüsse gewähren die nicht gleich dem TH zufliessen. Ich zahl natürlich schön brav meine knapp 300 Euro an den TH. Wir haben nun ein paar unfpändbare Zuschüsse gefunden. Mein AG übernimmt nun die Kitagebühren und hat die VWL angehoben. Er möchte gerne noch mehr tun damit mir am Ende mehr übrig bleibt. Weihnachts- und Urlaubsgeldregelung haben wir schon den Pfändungsfreigrenzen angepasst. Mir fällt spontan nichts mehr ein weil ich weder behindert bin noch in Schichten arbeite. Betriebliche Altersvorsorge hab ich schon. Was gibt es denn noch? Hab mich schon die §850 ZPO ff durchgelesen. Ich meinte irgendwo gelesen zu haben das auch sowas wie Riester-Beiträge übernommen werden können und unpfändbar sind. Weil das wären ja immerhin auch fast 100 Euro.

Muss man ja nutzen wenn der Arbeitgeber ins Spendierlaune ist und noch dazu Verständnis hat das unter normalen Umständen eine Gehaltserhöhung für mich recht wenig Sinn machen würde  :wink:

Grüße
Titel: Re: Zuschüsse Arbeitsgeber, Unpfändbares Einkommen
Beitrag von: paps am 21. Dezember 2011, 19:23:29
Es ist und bleibt eine Gratwanderung.
Werden den GL wissentlich Pfändungsbeträge entzogen....

Das nachträgliche Einrichten von Versorgungsverträgen führt m.E. nicht zur Absenkung des Pfändbaren Betrages.
Zitat von: BAG,  30.7.2008, 10 AZR 459/07
insb. ...   

2. Mit Recht hat das Landesarbeitsgericht erkannt, dass der Kläger nach der Abtretung des pfändbaren Teils seines Arbeitseinkommens an den Treuhänder H im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht mehr zum Nachteil seiner Gläubiger über den abgetretenen Teil seines Arbeitseinkommens wirksam verfügen konnte.

Geleistete Riesterbeiträge sind im Übrigen nicht pfändungssicher.
Lediglich die Versicherungswerte in Höhe der versicherten Summen sind nicht pfändbar, da es sich bei Riester und VL um nicht übertragbare Verträge handelt.
Überschüsse aus den Verträgen könnten gepfändet werden.

Richtet der Arbeitgeber für alle Mitarbeiter eine betriebliche Altersvorsorge ein, in der auch Riesterförderung einfließen kann, sieht es etwas anders aus.
(siehe Versorgungsverträge)
Titel: Re: Zuschüsse Arbeitsgeber, Unpfändbares Einkommen
Beitrag von: rotesbienchen am 21. Dezember 2011, 19:52:12
Also der Riester-Vertrag besteht schon seit zwei Jahren und wurde halt bisher von meinem Netto bezahlt. Dann wäre das doch wieder möglich oder?

Die Betriebliche Altersvorsorge hab ich bei meinem vorigen Arbeitgeber eingerichtet und der Vertrag wird weiter bespart. Es ist somit kein separater Vertrag von meinem AG. Das soll sich Anfang nächsten Jahres ändern. Dann aber für die ganze Firma.

Titel: Re: Zuschüsse Arbeitsgeber, Unpfändbares Einkommen
Beitrag von: paps am 22. Dezember 2011, 19:09:19
Bei Riester bleibt es dabei, weiterhin aus dem netto.

Wurde die BA vom neuen AG übernommen, bleibt die damit verbundene Senkung des Netto unschädlich für Sie.