Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Karldergrosse am 25. Mai 2011, 14:22:10
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Gehört der Zuschuss des Arbeitgebers zum von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlten Krankengeld zu dem pfändbaren Einkommen ?
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Meiner Meinung nach JA !
Ist genauso zu rechnen wie ganz "normales" Einkommen.
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Wurde hier auch schon mal angesprochen:
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Krankengeld-und-Insolvenz-2323.html
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nur wird es nicht wirklich final beantwortet
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ja, wenn Zusammenrechnung beschlossen wurde.
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Eigentlich ist es auch wieder egal ob oder ob nicht, da Krankengeld + Arbeitgeberzuschuss ja nicht mehr als das Nettogehalt sein dürfen und das war der Höhe nach ohne pfändbaren Anteil .