Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ferengi am 26. Juli 2010, 14:07:27

Titel: Zuverdienst der Ehefrau
Beitrag von: ferengi am 26. Juli 2010, 14:07:27
Hallo,

nachdem meine erste Anfrage hier mehr als zufriedenstellend und schnell beantwortet wurde habe ich noch ein weiteres Anliegen . Vor Verfahrenseröffnung habe ich meine damalige RAin gefragt wie vile Geld meine Ehefrau hinzuverdienen darf bis sie nicht mehr als unterhaltspflichtig gezählt wird . Als Antwort habe ich erhalten , dass dies von TH zu TH unterschiedlich sei und ich dies meinem mir zugeteiletn TH fragen soll . Das habe ich getan aber der antwortet einfach nicht .

Kann meine Ehefrau auf 400€ Basis arbeiten ohnen dass sie als unterhaltspflichtige Person herausfällt ?

Sollte sie arbeiten und ich würde vergessen es meinem TH mitzuteilen , kann er dies tatsächlich herausbekommen ? ( nur mal rein theoretisch , selbstverständlich würde ich eine Arbeitsaufnahme meiner Frau sofort melden )


Gruß
Ferengi
Titel: Re: Zuverdienst der Ehefrau
Beitrag von: Fallera am 26. Juli 2010, 14:10:41
Bei einem 400 EUR Job wird Ihre Frau nicht als Unterhaltsberechtigt herausfallen!
Der TH müsste das herausfallen einer Person beim Gericht beantragen und somit wäre es auch erst ab Gerichtsbeschluss gültig.

Wenn Sie kein gemeinsames Konto führen und er sich nicht die Kontoauszüge zeigen lässt und darauf das Gehalt Ihrer Frau zu sehen ist oder er nicht explizit danach fragt, wie soll er es herausbekommen?
Titel: Re: Zuverdienst der Ehefrau
Beitrag von: ferengi am 26. Juli 2010, 14:46:24
Hey vielen Dank für die schnelle Antwort , genau so sehe ich das auch 400€ Jobs werden ja auch nicjt steuerlich berücksichtigt , und wir haben getrennte Konten . Nochmals vielen Dank