Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Dani21 am 28. August 2008, 17:53:13
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Hallo Zusammen.
Kann mir jemand sagen, wie es sich mit Zwangsversteigerungen verhält?
Ich habe ein Grundstück das ich aus der Insolvenzmasse nehmen musste, damit es versteigert werden kann. Mein Insolvenzverfahren befindet sich in der Wohlverhaltensphase, dass Grundstück wird aber erst demnächst versteigert. Was bedeutet das für mich? Geht der Restwert bei einem Verlust der Versteigerung mit in die Insolvenzmasse oder muss ich dann für das Darlehn des Grundstücks wieder komplett aufkommen?
Ich bin sehr dankbar für jede Information. Vielen Dank.
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Hallo,
was heisst "aus der Insolvenzmasse nehmen musste" ?
MfG
ThoFa
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M.E. ist die Forderung der Bank als Insolvenzforderung für den Ausfall in die Insolvenztabelle aufgenommen.
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Vielen Dank für die Reaktion.
Das Grundstück ließ sich nicht verkaufen, deshalb musste ich es freigegeben, damit meine Insolvenz abgeschlossen werden konnte. Die Bank versucht nun selbst per Zwangsversteigerung zu veräußern.
Ich weiß aber nicht, was genau das für mich bedeutet.
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Meine Lesweise.
Sie hatten ein Grundstück.
Dies ging als Vermögenswert mit in die Insolvenz.
Es wurde durch den IV/TH freigegeben.
Das Grundstück war wegen eines Kredites belastet.
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Die ZV wird einen Wert für die Bank erbringen oder nicht.
Der materielle Kredit wird duch die Inso von der Restschuld befreit.
Die dingliche Schuld im Grundbuch löst sich aber erst mit der Ersteigerung in der ZV und der Löschung durch den Grundschuldgläubiger.
Für Sie bedeutet das, dass alle Forderungen im Zusammenhang mit dem Grundstük, wie Grundsteuer.. durch Sie zu zahlen sind, bis die ZV erfolgreich war.
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Vielen lieben Dank für die Antwort.
Paps hat es komplett richtig verstanden. Ich habe mich wohl zu umständlich ausgedrückt.
Vielen Dank nochmal.