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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Zwangsversteigerung  (Gelesen 2953 mal)

Dani21

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Zwangsversteigerung
« am: 04. Februar 2009, 18:49:41 »

Hallo, ich hoffe jemand kann mir einen Rat geben.
Ich habe ein Grundstück, welches ich dem Insolvenzverwalter freigeben sollte, damit die Insolvenz abgeschlossen werden kann und die WVP beginnen kann. Das Grundstück sollte nun versteigert werden. Drei Versteigerungstermine bei Gericht brachten aber keinen Verkauf.
Nun bekomme ich wieder Grundsteuer-Bescheide.
Ich verzweifel noch. Wie geht so etwas denn weiter? Ich habe das Gefühl, das meine Schwierigkeiten nie enden. Obwohl ich schon alles versuche mich unsichtbar zu machen.
Was passiert im Zuge der Insolvenz bzw. WVP mit einem Grundstück, dass nicht verkauft werden kann?
Hat jemand schonmal von so einem Fall gehört.
Ich bin wirklich langsam kraftlos, es wäre toll, wenn jemand etwas weiss. Vielen Dank.
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paps

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Re: Zwangsversteigerung
« Antwort #1 am: 04. Februar 2009, 19:09:41 »

Die Antwort hatte ich Ihnen doch am 29.08.08 schon gegeben.

Wie bekommen Sie nun die Kuh vom Eis?

Sind Sie alleiniger Eigentümer des Grundstücks, käme Eigentumsaufgabe in Frage.
Suchen Sie bitte mal im Forum, hatte ich kürzlich erst dazu geschrieben.

Wird durch die Bank die ZV weiter betrieben, sind die Grundsteuern m.E. mit Ggenstand der ZV.

Vielleicht finden Sie auch noch einen Käufer, der das Grundstück mit Belastung übernimmt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Dani21

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Re: Zwangsversteigerung
« Antwort #2 am: 04. Februar 2009, 19:13:01 »

Vielen Dank.
Mittlerweile hatte ich die dritte erfolglose ZV. Die Bank hat scheinbar kein Interesse an einer weiteren ZV. Käufer habe ich auch schon gesucht. Leider erfolglos.
Ich begebe mich hier im Forum auf die Suche nach der Antwort. Danke.
Es ist so zermürbend, wenn man das Gefühl hat, es endet nie.
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paps

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Re: Zwangsversteigerung
« Antwort #3 am: 04. Februar 2009, 19:59:19 »

Waren Sie fündig?

Zitat von: paps
DEr § 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs lässt ausdrücklich die Aufgabe des Eigentums an einem Grundstück zu, auch wenn der Eigentümer sich dadurch öffentlichen Verpflichtungen entziehen kann.
Nach § 928 Abs. 1 BGB kann das Eigentum an einem Grundstück dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird.
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Dani21

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Re: Zwangsversteigerung
« Antwort #4 am: 04. Februar 2009, 21:41:00 »

Glücklicherweise habe ich Ihren Beitrag gefunden. Ich habe noch niemals davon gehört, dass man Eigentum aufgeben kann. So ganz klar ist mir noch nicht, wem das Grundstück dann nach der Abgabe gehört. Aber ich habe nun einen Brief an meinen IV formuliert, um mir die Eigentumsabgabe absegnen zu lassen.
Ich bin so froh, dass Sie mir geantwortet haben. Manchmal wirkt alles so ausweglos.
So wie ich das verstanden habe, ist die Schuld gegenüber der Bank in meiner Insolvenzmasse. Die Grundschuld ist bei mir, da ich die Eigentümerin bin. Das würde bedeuten, dass die im Grundbuch eingetragenen Gläubiger bei einem Verkauf vorangig bedient werden. Diese Irrungen und Wirrungen in einem IV sind wirklich kompliziert.
Danke nochmals.
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paps

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Re: Zwangsversteigerung
« Antwort #5 am: 04. Februar 2009, 23:14:12 »

vom IV werden Sie nur die Mitteilung bekommen, dass er aus der Sache raus ist.
Sie müssen zum Grundbuchamt und ihren Verzicht erklären.
Das ist alles.


Ja ihre Lesart ist richtig, die materielle Schuld (Kredit) wird ihnen per RSB erlassen.

Die dingliche Schuld (Grundbuch) bleibt auf dem Grundstück.
Das hat aber für Sie nur den Nachteil, dass Steuern auf den Besitz zu zahlen sind und das Grundstück ev. nicht veräußerbar ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Dani21

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Re: Zwangsversteigerung
« Antwort #6 am: 05. Februar 2009, 17:41:17 »

Vielen Dank Paps.
Endlich Licht am Ende des Tunnels. Jetzt weiß ich wenigtens in welche Richtung ich steuern muss.
Grundbuchamt. :biggrin:
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paps

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Re: Zwangsversteigerung
« Antwort #7 am: 05. Februar 2009, 19:22:30 »

und nicht abwimmeln lassen. :nono:
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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