Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: schuldner84 am 07. September 2012, 10:02:35
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Ich überlege einen Zweitjob anzunehmen.
Aber da bei Steuerklasse VI sowieso kaum was übrig bleibt, frage ich mich ob sich das lohnt.
Ich habe 3 unterhaltspflichtige Personen : Frau, 2 Kinder und verdiene 2300 Brutto (1741 Netto).
Bei meinem Zweitjob würde ich 1800 Brutto ( 980 Netto verdienen).
1741 + 980 = 2721
Laut Pfändungstabelle werden bei 2721€ schon 261€ gepfändet.
Oder gelten bei Zweitjobs andere Regelungen?
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Moin und Hallo !!
Ich selber habe noch einen 400 Euro Job zu meinem Hauptjob dazu.
Diesen muss man ja lt. Obliegenheitspflichten den TH melden.
Der wird dann eine Zusammenrechnung beider Arbeitgeber beantragen.
So ist es bei mir zumindest.
Beide Jobs werden dann vom Gehalt zusammengerechnet und dann der Pfändungsbetrag ermittelt.
Bei mir macht das der Hauptarbeitgeber.( Denn beide Arbeitgeber müssen untereinander Kommunizieren.
Wüsste nicht das es da eine Sonderreglung gibt.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
MFG
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Grundsätzlich kann auf Antrag eine Zusammenrechnung erfolgen.
Aber handelt es sich bei dem ersten Job um eine Vollzeittätigkeit, würde ich für den 2. Job maximal Mehrarbeit gelten lassen.
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Ein Versuch wäre es wert. Aber 1800 brutto deutet auf mehr als nur eine Nebentätigkeit hin. Als Gläubiger oder TH würde ich auf Zusammenrechnung drängen.
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Claus-seit 9 Wochen mit erteilter RSB
....wenn Du garnichts meldest musst Du auch garnichts bezahlen...
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Und wenn es rauskommt ist die RSB pfutsch !!!
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.....na ja, haste halt Pech gehabt...... -ist Restrisiko. Und als die Schulden aufgenommen wurden,biste ja wohl auch ein Risiko eingegangen!
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Hallo paps,
Du schreibst hier:
Grundsätzlich kann auf Antrag eine Zusammenrechnung erfolgen.
Aber handelt es sich bei dem ersten Job um eine Vollzeittätigkeit, würde ich für den 2. Job maximal Mehrarbeit gelten lassen.
Das hat mein TH bei mir auch gemacht (Antrag auf Zusammenlegung), es wurde auch so vom Gericht beschlossen. Aber mein Zweitjob ist ein Minijob (in der Abrechnung steht: Aushilfslohn 180,00 EUR). Kann ich jetzt noch beantragen, dass es sich um Mehrarbeit handelt und kann ich irgendwie erreichen, dass mein Gehalt und der Lohn evtl. nicht/ bzw. nicht vollständig/ der Minijob zur Hälfte zusammengerechnet werden?
Ist damit folgendes gemeint?
§850a:
"Unpfändbar sind
1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens"
Seit 01/2013 habe ich den Betrag (Gehalt + Lohn) laut Tabelle abgeführt, kann ich jetzt rückwirkend beantragen, seit Januar nur die 1/2 vom Minijob dem Gehalt zuzurechnen?
Oder ist alles aussichtslos? Ist alles zu spät, da das Gericht die Zusammenlegung schon beschlossen hat, wußte nicht, dass man evtl. nur die 1/2 vom Minijob als Mehrarbeit dem Vollzeitjob zurechnen könnte. Ich weiß, Unwissenheit schützt vor ... nicht!
MfG,
Ernst
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Wenn Sie neben einer Vollzeittätigkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeit einer Nebentätigkeit nachgehen, ist die Vorschrift des § 850a ZPO für Mehrarbeit m.E. analog anzuwenden, zumindest der Literatur nach. Ob es bereits höhere Rechtssprechung dazu gibt, weiss ich gerade nicht.
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§ 850a ZPO
War es denn nicht so das hier mit Mehrarbeit die vom Arbeitgeber angeordnete
Mehrarbeit gemeint ist?
Ein Zweitjob trifft dann darauf nicht zu da man ihn freiwillig antritt.
???
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Der 2.Job ist voll pfändbar. Ich habe meinen aufgegeben, da es mir voll angerechnet wurde. Das hat mit Mehrarbeit nichts zu tun. Mein Aufwand vom 2.Job war einfach zu hoch und hätte sich nicht gerechnet. Für den TH schon. Von meinen 180€ wären mir ca. 30€ verblieben. Schade um die Zeit die ich da investiere.
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§ 850a ZPO
War es denn nicht so das hier mit Mehrarbeit die vom Arbeitgeber angeordnete
Mehrarbeit gemeint ist?
Ein Zweitjob trifft dann darauf nicht zu da man ihn freiwillig antritt.
???
So sehe ich das auch.
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Ein Versuch wäre es wert. Aber 1800 brutto deutet auf mehr als nur eine Nebentätigkeit hin. Als Gläubiger oder TH würde ich auf Zusammenrechnung drängen.
so würde ich das auch sehen, mehr als Nebentätigkeit????
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so würde ich das auch sehen, mehr als Nebentätigkeit????
- langsam vergehet mir die Lust. Was Sie meinen ist doch irrelevant.