Schulden > Die Wohlverhaltensperiode

Zweitkonto eröffnen.

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Werner4321:
Hallo liebe Gemeinde.

Also meine Inso wurde 04.2014 eröffnet.
Laut letztem Urteil vom 07.2015 der lautet:

Nachdem der Beschluss über die Ankündigung rechtskräftig ist, wurde das Insolvenzverfahren mit Beschluss vom heutigen Tag aufgehoben.
Nunmehr tritt die von Ihnen eingereichte Abtretungserklärung in Kraft. Die Laufzeit der Abtretung beträgt 6 Jahre und hat mit der eröffnung des Insolvenzverfahren begonnen.

Ich musste alles abgeben für die Jahre 2014 und 2015. Sprich Steuernerstattung und Guthaben Energieversorger.

Jetzt muss ich nix mehr angeben , da es sowieso ( wenn möglich ) von meinem Lohn abgeführt wird.

Ich welcher Phase befinde ich mich??

2 Frage wäre:
Mein Sohn hat ein Konto. Auf dem Konto liegen paar tausend euro die sind vom meinem alten Vermieter der Im Knast sitzt. Das geld muss ich ja noch haben falls er mit einer Miet Forderung kommt die 2 Jahre beträgt. Die laufen aber dieses Jahr aus.
Und da liegt auch Geld was ich im meiner Insolvenzzeit gespart habe.

Meine Frage wäre jetzt:
Ich wollte ein zweites Konto eröffnen und das Geld da rüberschieben.
Mein Sohn braucht jetzt sein Konto da er eine Ausbildung anfängt.
Wenn ich jetzt ein zweites Konto eröffne , wird der InsoVerwalter hellhörig?
Im Grunde ist es mietgeld und angesparte.
Oder was wäre eure Vorschläge?

Danke schon mal
 

Werner4321:
Kann mir keiner helfen??

Wandervogel:
Ich könnte mir vorstellen, dass es hier an Antworten hapert, weil sich eventuell der Eindruck einschleichen könnte, es ginge es bei dem Guthaben nicht ganz korrekt zu.

Wieso wurde es auf dem Knto des Sohnes geparkt? Wieso wurde dem (kriminellen?) Vermieter keine Miete gezahlt? Vielleicht sogar im gegenseitigen Einvernehmen? Wann wurde nicht gezahlt bzw. das Geld angespart, im Verfahren oder in der WVP? Warum eröffnet der Sohn nicht einfach ein neues Konto und alles bleibt wie es ist? Bis die RSB erteilt sein wird? 

Werner4321:
Nein . Falsch. Er sitzt und sein konto wurde gesperrt. Geld kam wieder und ich muss ja die Kaltmiete  ja aufbewahren. Nachweisen kann ich es . Nebenkosten gingen an Hausverwaltung.
Ich besuche ihn doch nicht im knast. Darum muss er sich ja kümmern wenn er sein Geld haben will. Meine Pflicht  ist ja nur es aufzubewahren.
Rest war von Unterhalt was mein Sohn bekommt zum Teil gespart und der Rest privat von meinem Lohn.

Werner4321:
Nachweisen könnte ich alles wenn es hart auf hart kommt.
Aber den Stress möchte ich vermeiden. Und ich weiss nicht ob der Verwalter sagt... oh will ich doch haben....
Und in welcher Phase befinde ich mich nun??

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