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News und Wichtiges => Gerichtsurteile => Thema gestartet von: tomwr am 16. Januar 2015, 00:49:29

Titel: selbständige Rentner können die Hälfte der Einnahmen behalten
Beitrag von: tomwr am 16. Januar 2015, 00:49:29
Auf Antrag können Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit bei Rentnern zur Hälfte pfandfrei gestellt werden.

Leitsatz:
Zitat
InsO § 36 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 850i Abs. 1, § 850a Nr. 1
Bezieht der Schuldner eine Altersrente und ist er daneben zur Aufbesserung der Rente selbständig tätig, können auf seinen Antrag seine Einnahmen aus der selb-ständigen Tätigkeit als Mehrarbeitsvergütung bis zur Hälfte pfandfrei gestellt werden.

Zu den Gründen hier das ausführliche Urteil (wen es betrifft)
BGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - IX ZB 87/13 - LG Siegen - AG Siegen
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=b5c0431bfdad3c4bbf6823bbb40f4ab7&Seite=3&nr=68280&pos=105&anz=254&Blank=1.pdf