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Steuererklärung durch TH oder IV

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tomwr:
Und hier noch ein aktuelles Urteil des BGH, dass der IV/TH nicht nur die Steuererklärung für den Schuldner durchzuführen hat, er hat auch festgestellt, dass der Aufwand dafür in einfachen Fällen mit der Regelvergütung abgegolten ist.

BGH, Beschluss vom 14. November 2013 - IX ZB 161/11 - LG Bochum - AG Bochum
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=66071

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